Seit Februar müssen sich der Bonner Stadtdirektor a.D. Arno Hübner sowie Bürgeramtsleiterin Eva-Maria Zwiebler vor dem Landgericht strafrechtlich verantworten: Die Staatsanwaltschaft wirft Hübner Betrug und Untreue in besonders schweren Fällen vor. Zwiebler dagegen soll Beihilfe geleistet haben. Beides steht im Zusammenhang mit dem Bau des Kongresszentrums WCCB. Völlig unerwartet schlug das Gericht am Dienstag die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in Höhe von 20.000 Euro für Hübner und 15.000 Euro für Zwiebler vor.
Im Raum standen bislang zwei Vorwürfe: Erstens sollen Hübner und Zwiebler das Land NRW betrogen haben, indem sie „wider besseren Wissens“ behaupteten, dass die WCCB-Gesamtfinanzierung gesichert sei. Die gesicherte Finanzierung war Voraussetzung für die die Zahlung von Landesfördermitteln in Höhe von 36 Millionen Euro. Zweitens wirft die Staatsanwaltschaft Hübner und Zwiebler vor, die Konditionen einer vom Stadtrat genehmigten Bürgschaft in Höhe von bis zu 74 Millionen Euro eigenmächtig überdehnt und so städtische Gelder veruntreut zu haben. Die Hintergründe sind äußerst komplex. Erst Mitte Mai hatte das Gericht das Verfahren um 33 Gerichtstage verlängert, die Termine zogen sich bis Ende 2015 hin.