Am Mittwoch hat das Gericht der Europäischen Union, eine dem Europäischen Gerichtshof nachgeordnete Instanz, zwei Klagen der Bundesrepublik Deutschland und des kommunalen Zweckverbands Tierkörperbeseitigung Rheinland-Pfalz abgewiesen. Damit hat das Gericht die Position der EU-Kommission bestätigt, die Zahlungen der am Zweckverband beteiligten Kommunen als unzulässige Beihilfen eingestuft hatte. Jährlich 1,7 Millionen Euro flossen bislang in Form einer Umlage an den Zweckverband, der für die Entsorgung von verstorbenen Tieren sowie Schlachtresten zuständig ist. Finanziert wurde sie von den Verbandsmitgliedern, bestehend aus allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz und im Saarland sowie den hessischen Kreisen Rheingau-Taunus und Limburg-Weilburg.
Die Folgen des Urteils sind gravierend: Insgesamt 30 Millionen Euro soll der Zweckverband nun an die 44 beteiligten Kommunen zurückzahlen, um über die Jahre geflossene Beihilfen auszugleichen. Obwohl die Entscheidung nur erstinstanzlich ist und ein weiterer Weg vor den Europäischen Gerichtshof möglich ist, schafft das Urteil bereits Fakten. Denn ein Aufschub der Rückzahlung bis zu einem möglichen EuGH-Urteil ist ausgeschlossen. „Der Zweckverband kann die geforderte Rückzahlung definitiv nicht leisten“, sagte Harald Pitzer, Beigeordneter beim Landkreistag Rheinland-Pfalz gegenüber DNK. Daher müsse der Verband nun aufgrund landesrechtlicher Vorgaben liquidiert werden. Auflösungen von Zweckverbänden in kommunaler Eigenregie habe es in der Vergangenheit bereits gegeben. Das besondere an dem aktuellen Fall sei jedoch, dass eine Liquidierung auf Landesebene vollzogen werde. „Wir betreten hier absolutes Neuland“, so Pitzer. Einen Fall, bei dem eine Kommissionsentscheidung im Ergebnis die Liquidierung eines Zweckverbandes erzwinge, habe es bundesweit nach seiner Kenntnis noch nicht gegeben.
Das Land hat bereits einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Liquidation des Zweckverbands und das weitere Vorgehen zum Erhalt der Leistungserbringung sichern soll. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz endgültig verabschiedet werden. Im Anschluss wird das Land einen sogenannten „neutralen Liquidator“ einsetzen, der alles weitere regeln soll. Bereits jetzt scheint klar, dass eine Betriebsanlage in Rheinhessen geschlossen werden wird. Bis Mitte 2015 soll bereits eine neue Einrichtung für die Tierkörperbeseitigung stehen. Als „sehr optimistisch“ bezeichnet Pitzer diesen Zeitplan.
Laut der Gesetzesvorlage bleiben die Kreise und kreisfreien Städte weiterhin die Aufgabenträger bei der Tierkörperentsorgung. Ob die konkrete Ausführung jedoch in öffentlicher Hand erfolgt oder sich am Ende ein privater Anbieter durchsetzt, hängt von der kommenden Ausschreibung ab. Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) betonte bereits, das Land wolle eine Lösung finden, wie die Tierkörperbeseitigung weiter unter öffentlich-rechtlicher Kontrolle bleiben könne.