Nicht nur Berlin und Hamburg schrumpften bei der Volkszählung im Jahr 2011 spürbar – auch viele andere Städte verloren Einwohner, nachdem das Verfahren für die Volkszählung mit dem sogenannten „Zensus 2011“ geändert worden war. Die Senate der beiden Stadtstaaten wehrten sich mit einem Normenkontrollverfahren gegen das zugrunde liegende Gesetz – am heutigen Dienstag fand die mündliche Verhandlung vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts statt.
Berlin und Hamburg greifen mit ihren Anträgen die Methodik des Zensus 2011 an. Das zugrunde liegende Zensusgesetz 2011 weicht von früheren traditionellen Volkszählungen ab und setzt stattdessen auf ein registergestütztes Verfahren: Direkt befragt wurden in diesem Fall nur etwa 10 Prozent der Bevölkerung, im Übrigen wurden für die Berechnung die Daten der Einwohnermeldeämter und anderer Register herangezogen.