Michaela Schreiber (Wählerinitiative Plan B), Bürgermeisterin der Brandenburger Kleinstadt Zossen, wurde vom Landgericht Potsdam zur Zahlung von 30 Tagessätzen zu je 150 Euro verurteilt. Der Verwaltungschefin war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, im November 2012 im nichtöffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung aus den Gerichtsakten eines damals gegen sie laufenden Korruptionsverfahrens vorgelesen zu haben.
Schreiber war im Zusammenhang mit dem Verlesen der Akte im Juli 2014 vor dem Amtsgericht Zossen und im Oktober 2015 vor dem Landgericht Potsdam frei gesprochen worden. Daraufhin war die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen – mit Erfolg. Für das Landgericht stand am Ende der Verhandlung fest, dass die Bürgermeisterin verbotenerweise aus der Akte zitiert habe, um „diejenigen, die sie angezeigt haben, vor den Stadtverordneten bloß zu stellen“, sagte ein Sprecher des Landgerichts der Märkischen Allgemeinen Zeitung.