Das Land NRW will mit einem Altschuldenentlastungsgesetz hochverschuldete Kommunen von einem Teil ihrer Liquiditätskredite befreien. Am Dienstag hat das Landeskabinett dazu den Gesetzentwurf beschlossen, meldet die NRW-Landesregierung. Im nächsten Schritt werde der Entwurf in die Verbändeanhörung gehen.
Ab dem Haushaltsjahr 2025 stehen demnach jährlich 250 Millionen Euro zur Umsetzung zur Verfügung. Laut dem Gesetzentwurf wird dieser Betrag über eine Laufzeit von 30 Jahren benötigt. Kritik, dass der jährliche Betrag nur ein Tropfen auf den heißen Stein sei, entgegnete Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, bei einer Pressekonferenz am Mittwoch: „Aus 250 Millionen Tropfen wird ein milliardenschwerer Geldregen.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Land bis zu 50 Prozent der übermäßigen Verbindlichkeiten übernimmt. „Mit dem Entwurf, den wir vorlegen, haben wir die klare Erwartungshaltung in Richtung Berlin, dass damit auch die zweite Hälfte kommt“, sagte Scharrenbach. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 belief sich der Stand der gesamten „Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung“ in NRW auf rund 20,9 Milliarden Euro.
Fahrplan zur Altschuldenübernahme
Mit dem Gesetzesentwurf steht laut Landesregierung nun ein konkreter Fahrplan, um die Kommunen zu entlasten. Der Bund bleibe aber weiter aufgefordert, „seiner Verantwortung im Zuge bundesseitig ausgelöster und kommunal zu finanzierenden Aufgaben gerecht zu werden und seine Zusage einer Beteiligung an einer Kommunalentschuldung einzuhalten.“
Zwar haben die nordrhein-westfälischen Kommunen laut Ministerin Scharrenbach seit 2017 rund 25 Prozent ihrer Liquiditätskredite, rund 7 Milliarden Euro, getilgt. „Trotz dieser Anstrengungen stellt die Höhe der Liquiditätskredite in zahlreichen Kommunen unverändert eine erhebliche Belastung dar“, so Scharrenbach. Dies gelte insbesondere für die höchstverschuldeten Kommunen in NRW. Hier erscheine eine vollständige Tilgung der Liquiditätskredite aus eigener Kraft nach wie vor nicht realistisch.
Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.