Der 20. Deutsche Bundestag hat am gestrigen Dienstag für das milliardenschwere Finanzpaket gestimmt. Damit ist der von SPD und CDU/CSU eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes gebilligt, meldet der Bundestag. 512 Abgeordnete haben demnach für das Gesetz gestimmt, 206 dagegen. Enthaltungen habe es keine gegeben. Die Marke für die nötige Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten lag bei 489 Stimmen. Das Gesetz muss auch noch vom Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
Ausgaben für Verteidigung sollen demnach ab einer bestimmten Höhe künftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Darüber hinaus soll im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ ermöglicht werden. Die in diesem Rahmen aufgenommenen Kredite sollen ebenfalls von der Schuldenregel ausgenommen werden. Zudem soll den Ländern ein Verschuldungsspielraum bei der Aufstellung ihrer Haushalte eingeräumt werden.
Mehr Geld für die Kommunen
„In dem Finanzpaket konnten wir als Grüne dafür sorgen, dass vor Ort wesentlich mehr Geld ankommt“, sagt Bundestagsmitglied Karoline Otte gegenüber DNK. „Besonders Kommunen profitieren nun davon, dass wirklich neues Geld in Brücken, Schulen und Krankenhäuser gesteckt wird“, so Otte. Dennoch blieben die Bedarfe der Kommunen „enorm“. Zum Schließen des kommunalen Defizits brauche es weiterhin strukturell mehr Mittel. „Vor der Wahl haben Spitzenverbände, Bündnisse und viele Kommunalpolitiker*innen beispielsweise die Anpassung der Umsatzsteuer gefordert. Diese Maßnahmen bleiben auch mit den neuen investiven Mitteln notwendig”, so Otte weiter.
Auch die kommunalen Spitzenverbände begrüßen die Entscheidung des Bundestags, weisen aber gleichzeitig darauf hin, dass die finanzielle Grundausstattung der Kommunen verbessert werden müsse. Das Finanzpaket müsse der „Startschuss für mehr Investitionen vor Ort werden“, sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages in einem Statement. „Der Investitionsstau ist enorm. Wir müssen in Schulen und Kitas investieren, Straßen und Brücken sanieren, neue Wohnungen bauen und unser Angebot an Bussen und Bahnen ausbauen. All das geht aber nicht, solange uns finanziell fast jeder Spielraum fehlt.“ Deswegen sei es „so wichtig“, dass nach dem Bundestag auch der Bundesrat am Freitag mit Zweidrittelmehrheit dem Sondervermögen Infrastruktur zustimmt. Zusätzlich mahnt Dedy eine „grundsätzlich neue Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen“ an.
Kommunen fordern größeren Anteil an der Umsatzsteuer
Die Kommunen würden etwa ein Viertel der gesamtstaatlichen Aufgaben tragen, hätten aber nur ein Siebtel der Steuereinnahmen. „Wir brauchen einen größeren Anteil an den Gemeinschaftssteuern, zum Beispiel an der Umsatzsteuer“, so Dedy. Außerdem müsse Schluss damit sein, dass Bund und Länder den Städten immer mehr Aufgaben zuweisen, die nicht ausfinanziert sind.
Christoph Landscheidt, Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, sprach im WDR über das Sondervermögen. Zwar sei es eine „sehr gute Nachricht für die Städte und Gemeinden“. Doch dürften jetzt „kein Bürokratiemonster und keine komplizierten Fördermaßnahmen“ geschaffen werden. „Gebt uns Pauschalen … in die Hand“, sagte Landscheidt. „Wir wissen vor Ort am allerbesten, was mit dem Geld zu tun ist, weil wir seit Jahren an dem Thema arbeiten.“
Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.