Die ursprünglich ab Januar 2025 geplante Umsatzsteuerbefreiung für den Sportbereich ist vom Tisch. Der Bund hat den Vorschlag aus dem Jahressteuergesetz 2024 nach einer Initiative mehrerer Bundesländer gestrichen, meldet das Finanzministerium NRW in einer gemeinsamen Mitteilung der Finanzminister von NRW und Hessen.
Die Änderung hätte nach Ansicht der Länder das Gegenteil dessen bewirkt, was bezweckt war und zu erheblichen finanziellen Risiken für Kommunen als Betreiber von Sportstätten wie Turnhallen und Schwimmbädern geführt – DNK berichtete. Mit der Neuregelung hätte eine Kommune zwar keine Umsatzsteuer mehr auf Eintrittsgelder oder die Hallenmiete erheben müssen, allerdings wäre auch der Vorsteuerabzug weggefallen.
DNK Digital
Kostenlos
- Exklusive Artikel: Alle Inhalte auf derneuekaemmerer.de frei zugänglich
- E-Paper: Alle digitalen Ausgaben mit Archiv-Zugriff bis 2005 lesen
- Research: Kämmererbefragungen und ausgewählte Studien
- Newsletter: Wöchentliches Update aus der Kämmerer-Welt
- Exklusive Artikel
- E-Paper-Zugriff
- Kämmererbefragungen und Studien
- DNK Newsletter