Angesichts der heute beginnenden Tarifrunde für Ärzte an den 324 kommunalen Krankenhäusern weist der Deutsche Landkreistag auf die fragile Finanzsituation der Häuser hin. Den kommunalen Krankenhäusern drohe eine finanzielle Überforderung. Der Präsident des Landkreistags, Landrat Reinhard Sager, plädiert daher für einen „Abschluss mit Augenmaß“.
Kommunale Krankenhäuser: „Prognosen nicht gut“
„Die Prognosen für die Einnahmesituation der Krankenhäuser sind nicht besonders gut“, sagt Sager. Etwa ergebe eine Studie der „PD – Berater der öffentlichen Hand“ aus dem Frühjahr 2021 im Zusammenhang mit der Coronakrise, dass die finanzielle Entwicklung der Häuser brüchig sei. Knapp 40 Prozent der befragten Krankenhäuser und 31 Prozent der befragten Träger schätzten die wirtschaftliche Zukunft ihrer Klinik als „kritisch und eine Verbesserung ist nicht abzusehen“ ein. Sager: „Auf dieser Grundlage sind die Forderungen der Gewerkschaft Marburger Bund mit einem Kostenvolumen von mehr als 400 Millionen Euro nicht erfüllbar.“
Auch trotz der staatlichen Coronahilfen stünden die kommunalen Krankenhäuser wegen ausgefallener Behandlungen und Operationen nicht gut da. „Das muss der Marburger Bund mit einpreisen. Dabei wissen wir natürlich, dass das Gesundheitssystem in der Pandemie nicht nur insgesamt gut funktioniert, sondern vor allem die vielen Mitarbeitenden an kommunalen Kliniken mit großem Engagement im Einsatz waren.“
Sager: Geforderte Erhöhung „deutlich zu viel“
Die Erhöhungsforderung von 5,5 Prozent auf ein Jahr „wäre ein großer Gehaltssprung in sehr kurzer Zeit“, kritisiert Sager. Darüber hinaus laute eine Forderung, die Einsatzzeiten während der Rufbereitschaft deutlich zu reduzieren und die bestehenden tariflichen Vorgaben für die Bereitschaftsdienste zu verschärfen. „Addiert man die geforderten Gehaltserhöhungen und die Bereithaltepauschale zusammen, kommt man auf eine Entgelterhöhung für Ärzte von rund 7,3 Prozent pro Jahr. Das ist deutlich zu viel und würde sich auch klar von den letzten Abschlüssen für sonstige Beschäftige bei Landkreisen, Städten und Gemeinden absetzen.“