1.000 Euro Strafe für Malte Jörg Uffeln: Der Bürgermeister von Steinau an der Straße soll nach einem Disziplinarverfahren des Mainz-Kinzig-Kreises eine Geldbuße zahlen. Die Dienstaufsichtsbehörde hatte wegen möglicher Verstöße gegen das Nebentätigkeitenrecht sowie einer umstrittenen Buchwidmung ermittelt.

Die zuständige Aufsichtsbehörde im Landratsamt des hessischen Main-Kinzig-Kreises hat eine Geldbuße von 1.000 Euro gegen Malte Jörg Uffeln verhängt. Vorausgegangen war ein Disziplinarverfahren gegen den parteilosen Bürgermeister des Ortes Steinau an der Straße. Ihm waren Verstöße gegen die Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten sowie eine fragwürdige Buchwidmung zur Last gelegt worden.

 

Uffeln hatte dem früheren Chef des Hauptamtes eine Biografie des Hitler-Sekretärs Martin Bormann geschenkt und diese mit einer im Jargon der Nationalsozialisten gehaltenen Widmung versehen. Diese Verhalten hatte überregional für Aufsehen gesorgt. Uffeln selbst hatte den Vorwurf einer rechten Gesinnung von sich gewiesen und betont, bei der Widmung habe es sich lediglich um einen Spaß gehandelt.

Uffeln: Geldbuße nicht wegen Widmung verhängt

Die zuständige Aufsichtsbehörde hat das Verfahren vor wenigen Tagen mit der Verhängung einer Geldbuße abgeschlossen – der offizielle Grund: ein „belegtes Fehlverhalten“. Gegen den Bescheid kann der Bürgermeister innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Uffeln selbst hatte am gestrigen Dienstag auf einer Pressekonferenz Stellung zum Ausgang des Disziplinarverfahrens genommen. Dort stellte er einem Bericht der F.A.Z. zufolge klar, dass die Geldbuße sich nicht auf die Widmung, sondern „ausschließlich auf die Verletzung der Genehmigungspflicht einer Nebenbeschäftigung“ bezogen habe.

 

Ein Sprecher des Kreises wollte sich auf Nachfrage nicht zu den Einzelheiten des Verfahrens äußern. Allerdings gebe es keinen Anlass, „den aktuellen Darstellungen von Bürgermeister Uffeln“ zu widersprechen.

Bürger entscheiden über Abwahl von Bürgermeister Uffeln

Mit Abschluss des Disziplinarverfahrens ist das Thema für Uffeln indes noch nicht ausgestanden. Die Stadtverordnetenversammlung von Steinau hat im Juni ein Abwahlverfahren gegen Uffeln beschlossen. Am 24. September, dem Tag der Bundestagswahl, können die Steinauer Bürger abstimmen, ob Uffeln weiterhin im Amt bleiben soll.

 

s.nitsche(*)derneuekaemmerer(.)de

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