Es dürfte noch einige Zeit dauern, bis das Image der „Männerdomäne Kämmerei“ abgelegt ist. Doch es ist bereits Einiges auf den Weg gebracht, dass Frauen den Karriereweg bis an die Spitze der kommunalen Finanzverwaltung selbstverständlicher wählen können.
So hat die Bundesregierung im Januar diesen Jahres eine Novelle des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG) beschlossen. Ziel ist es dabei, den Anteil von Frauen in Führungspositionen, vor allem bei den Vorständen, weiter zu verbessern. Auch der Bund selbst will dabei eine Vorbildfunktion einnehmen. So weitet das FüPoG II die feste Geschlechterquote von 30 Prozent auf Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes aus.
Einen weiteren Anstoß zu mehr Frauen in kommunalen Führungspositionen kann auch der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) geben. Zu Jahresbeginn hat eine 22-köpfige Expertenkommission die Spielregeln des „Knigge für gute Unternehmensführung“ für öffentliche Unternehmen überarbeitet. Diese aktualisierte Fassung enthält auch Handlungsempfehlungen für eine Frauenquote in den Gremien der Unternehmen.
Schneeballeffekt für Kämmerinnen
Bonns Kämmerin Margarete Heidler, die in ihrem früheren Job selbst Personalberaterin war, macht vor allem zwei Entwicklungen als Gründe für mehr Frauen in Kämmererpositionen aus. Der erste Aspekt sei: Frauen würden heute gezielter gesucht. „Hatte man vor zehn oder 15 Jahren die Endauswahl zwischen einem Mann und einer Frau, fiel die Wahl sicher auf den Mann. Das passiert heute nicht mehr, weil man eine solche Entscheidung nicht mehr vermitteln kann“, sagt die Kämmerin.
Der zweite – vielleicht sogar noch wichtigere Aspekt – sei die damit einhergehende Vorbildfunktion: „Jede Frau, die eine solche Funktion ausübt und positiv in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, ist sicher ein gutes Vorbild für andere, die sich dann eher trauen, für solche Positionen ins Rennen zu gehen.“ Trifft dieser von ihr genannte „Schneeballeffekt“ zu, müsste sich die Anzahl der Kämmerinnen künftig weiter erhöhen.
Dass es bis zu einem ausgeglichenen Verhältnis von Kämmerinnen und Kämmerern jedoch noch ein recht langer Weg sein dürfte, legt eine Studie über das FüPoG aus dem vergangenen Sommer nahe. Die Evaluation des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, die die Beratungsunternehmen Kienbaum, ESCP und die Kanzlei Flick Gocke Schaumburg im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geschrieben haben, zeigt, dass es im öffentlichen Sektor zwar insgesamt einen größeren Anteil von Frauen gibt. Doch auf den obersten Führungsebenen drehe sich das Bild genau um. „Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Leitungsfunktionen ist im Bundesdienst nicht erreicht“, stellen die Autoren fest.
„Gläserne Decke“ im Bundesdienst
Zwar konnte laut Studie seit 2015 über alle Verwaltungsbereiche hinweg eine Steigerung der Frauenanteile auf den verschiedenen Führungsebenen verzeichnet werden. Doch lägen die Frauenanteile auf keiner Hierarchiestufe gleichauf mit den entsprechenden Männeranteilen. Besonders hoch falle diese Differenz auf den obersten Führungsebenen aus. In den obersten und nachgeordneten Bundesbehörden und in den Bundesgerichten auf dieser Ebene seien nur knapp 20 Prozent Frauen vertreten – bei den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes seien es sogar nur 14 Prozent. Die „gläserne Decke“ im Bundesdienst bestünde damit fort.
Damit sich dies ändert, geben die Studienautoren Handlungsempfehlungen. Unter anderem mahnen sie einen Kulturwandel an – weg von einer von „Vollzeit geprägten Präsenzkultur hin zu einer Organisation der Arbeit, die lebensphasenorientiert und zukunftsfest ist“. Eine weitere Empfehlung ist, die Potentiale der Digitalisierung stärker zu nutzen. Der Ausbau des mobilen Arbeitens böte neue Chancen, „weibliche Karrieren zu fördern“.