Der Schwäbisch Haller OB Hermann-Josef Pelgrim wusste offenbar als einziger, dass seine Frau unter den Bietern für den Kauf einer städtischen Immobilie war. Trotzdem stimmte er mit über den Deal ab. Jetzt wird der Verkauf aus Gründen der Befangenheit rückabgewickelt.

Der umstrittene Immobilienverkauf an die Frau des Schwäbisch Haller Oberbürgermeisters wird jetzt rückabgewickelt. Das hat der Gemeinderat entschieden, wie der SWR berichtete. Die Fraktionen der CDU, der Grünen und der SPD stimmten geschlossen dafür. Teile der FDP und die Freien Wähler wollten es bei dem Verkauf belassen. Fast alle Gemeinderäte wollen laut SWR aber die Übernahme der durch die Rückabwicklung entstehenden Kosten vermeiden. Zuvor hatte das Regierungspräsidium von Baden-Württemberg, die kommunale Aufsichtsbehörde, den OB laut dpa-Meldung offiziell für befangen erklärt.

Bei der Immobilie handelt es sich um das Altersheim Sonnengarten. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft GWG hatte das Haus an die Frau des Oberbürgermeisters Michaele Schick-Pelgrim verkauft. Der Gemeinderat stimmte dem Verkauf zu. Er wusste allerdings nicht, dass es sich bei der Käuferin um die Frau des Oberbürgermeisters handelte. OB Hermann-Josef Pelgrim (SPD) wusste offenbar als einziger, dass die Käuferin seine von ihm getrennt lebende Ehefrau war, dennoch stimmte er im vergangenen Oktober mit über den Verkauf ab.

Laut SWR hatte Pelgrim selbst Ende Januar noch Verständnis dafür geäußert, dass der Anschein der Befangenheit im Zusammenhang mit dem städtischen Immobilienverkauf an seine Frau entstanden ist. Er bedauere, dies zu Beginn des Bieterverfahrens falsch eingeschätzt zu haben. Im Nachhinein sei es ein Fehler, für den er sich entschuldige.

anne-kathrin.meves@frankfurt-bm.com

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