Stuttgart ficht ein Urteil des Verwaltungsgerichts an. Dabei geht es um die Erstattung von Mehrkosten für einen privaten Kitaplatz.

Die Stadt Stuttgart akzeptiert eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) nicht, nach der sie die Mehrkosten für einen privaten Kitaplatz wegen fehlender städtischer Betreuungsplätze erstatten muss. Laut dpa-Meldung legt Stuttgart nun eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht ein. „Wir erhoffen uns ein richtungsweisendes Urteil“, sagte ein Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur. Insgesamt klagen 38 Eltern von Kindern, die private Kitas nutzen.

Mannheimer Richter hatten im Dezember eine Entscheidung des VGH Stuttgart (Az.: 12 S 1782/15) vom November 2014 bekräftigt. Das hatte die Stadt verpflichtet, einer Familie die Kostendifferenz zwischen städtischer und privater Unterbringung zu erstatten. Die Kommune hatte gegen den Beschluss Rechtsmittel eingelegt.

Nach der damaligen Entscheidung des VGH muss die Stadt dem Kläger, einem Jungen, die Mehrkosten der Familie für einen Betreuungsplatz von insgesamt über 5.000 Euro erstatten. Die Richter ließen eine Revision nicht zu. Dagegen geht die Stadt jetzt vor.

Seit 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Kita-Betreuung für Kinder, die jünger als drei Jahre alt sind. Seitdem beschäftigen zahlreiche Klagen von Eltern, die keinen städtischen Platz für ihre Kinder bekommen konnten, die Gerichte.

anne-kathtrin.meves@frankfurt-bm.com

Aktuelle Beiträge