Die Stadt Essen muss jetzt Auskunft über Vertragsdetails mit dem Flüchtlingsheim-Betreiber European Homecare geben. Die Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster begründen ihre Entscheidung mit einem berechtigten Interesse von Presse und Öffentlichkeit.

Die Stadt Essen muss Auskunft über ihre mit dem Flüchtlingsheim-Betreiber European Homecare (EHC) geschlossenen Verträge geben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster (Az: 15B 1289/16), meldete die WAZ am vergangenen Freitag.

Hintergrund der Gerichtsentscheidung war demnach eine Anfrage der Bild-Zeitung nach Leistungsinhalten, Vergütungspauschalen und Vertragslaufzeiten für die Zeltdörfer am Pläßweidenweg in Horst und am Kappertsiepen in Kray. Von der Stadt hatte die Zeitung aus ihrer Sicht jedoch keine ausreichenden Informationen erhalten.

Keine Verletzung eines privaten oder öffentlichen Interesses

Zunächst war die Bild-Zeitung vor das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen gezogen und hatte schon dort Recht bekommen. Gegen diese Entscheidung war die Stadt Essen laut Bild-Zeitung in Berufung gegangen und unterlag damit nun vor dem OVG, weitere Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Richter sind nicht möglich.

Das Gericht sieht durch die Auskunft keine Verletzung eines schutzwürdigen privaten oder überwiegend öffentlichen Interesses. Die Verträge mit der Stadt enthielten zudem keine Kalkulationsgrundlagen, weshalb nach Ansicht der Richter EHC kein Wettbewerbsnachteil entstünde. Stattdessen argumentierte das Gericht, dass es ein berechtigtes Informationsinteresse von Presse und Öffentlichkeit gebe.

Die Stadt Essen hat die gewünschten Informationen nach Auskunft einer Sprecherin inzwischen, wie vom Gericht gefordert, öffentlich gemacht. Im Übrigen sei man dankbar über die Klarstellung durch das OVG. Die Stadt habe lediglich auf Wunsch ihres Vertragspartners gehandelt, der durch die Veröffentlichung aller Zahlen Wettbewerbsnachteile befürchtet habe. Man habe nicht riskieren wollen, durch eine vollständige Offenlegung von dem Unternehmen verklagt zu werden.

anne-kathrin.meves@frankfurt-bm.com

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