Die Stadt Werther wehrt sich gerichtlich gegen die Zuweisung von ausreisepflichtigen Asylantragstellern. Am vergangenen Freitag scheiterte die Stadt jedoch vor dem Verwaltungsgericht Minden mit ihrer Klage. Bürgermeisterin Marion Weike (SPD) wird gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster in Berufung gehen, bestätigte sie auf Anfrage gegenüber DNK. Andernfalls würde die Kommune auf den Kosten für die Asyslbewerber sizten bleiben. Denn laut Gericht in Minden habe eine Zahlungsverpflichtung des Landes nur für längstens drei Monate nach der Ausreisepflicht bestanden.
Konkret geht es bei dem Streit um drei ausreisepflichtige Asylantragsteller, die nach Auffassung der Stadt bereits aus der „Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen heraus hätten abgeschoben werden können und müssen“, heißt es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Minden. Stattdessen seien die Antragsteller von der Bezirksregierung in Arnsberg jedoch der Kommune zugewiesen worden.
Gericht: Kommune ist nicht in ihren Rechten verletzt
Das Gericht folgte der Argumentation der Stadt Werther nicht, sondern sieht die Kommune durch die Zuweisungsentscheidungen nicht in eigenen Rechten verletzt. Die Zuweisung einzelner Asylantragsteller stelle nicht immer wieder eine neue Übertragung von Aufgaben an die Kommune dar, sondern nur eine Konkretisierung der bestehenden gesetzlichen Aufnahmeverpflichtung.
Mit Blick auf die Kosten für die Unterbringung seien diese laut Gericht in den „dafür vorgesehenen Erstattungsverfahren zwischen dem Land und der Kommune zu klären.“ Die Kommune habe kein Recht, Einzelzuweisungen von Asylantragstellern zu blockieren und dadurch einen Streit zwischen Kommune und Land auf dem Rücken des schutzbedürftigen Asylantragstellers auszutragen.
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