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Föderalismusreform III: Kommunen ohne Stimme?

Am Donnerstag haben sich die Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel auf einen Zeitplan für die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geeinigt und eine Arbeitsgruppe zu dem Thema eingerichtet. Die Neuregelung ist nötig, weil der Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt II im Jahr 2019 auslaufen werden.

“Keine einfachen Gespräche”

Bei dem Treffen wurden die Bundes- und Länderfinanzminister damit beauftragt, Grundlagen für eine Vereinbarung zu allen strittigen Themen auszuarbeiten. Dabei geht es um den Länderfinanzausgleich, um den Europäischen Fiskalvertrag, die Einhaltung der Schuldenbremse, den Umgang mit den Altschulden der Länder, die Zukunft des Solidaritätszuschlags, aber auch um die sogenannten Entflechtungsmittel und die Gemeindeverkehrsfinanzierung. Im Herbst sollen die ersten Berichte vorliegen. Bis zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2014 sollen die Finanzminister der Länder ihre Vorschläge liefern.

 

“Wir sind uns einig, dass dies unbedingt angegangen werden muss”, sagte Merkel. Gut möglich, dass dies der bislang einzige Konsens zwischen den Verhandlungsführern ist. Iris Gleicke, Ostbeauftragte der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretärin bei Bundeswirtschaftsminister Gabriel, sagte am Mittwoch beim 3. Ostdeutschen Kämmerertag in Leipzig, sie erwarte keine einfachen Gespräche. Dafür seien die Interessen zwischen armen und reichen Ländern, zwischen denen mit hohen und denen mit relativ geringen Altschulden zu unterschiedlich.

Dürfen die Kommunen mitreden?

Für die Kommunen werden die Verhandlungen spannend. Die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sei ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Finanzstruktur der Kommunen, sagte Staatssekretärin Gleicke. Damit dies kein frommer Wunsch bleibt, versuchen die Kommunalvertreter derzeit, bei den Gesprächen einen Fuß in die Tür zu bekommen. Denn inwieweit die Kommunen gehört werden, ist noch unklar. „Unsere Erwartung ist, ab Dezember einbezogen zu werden im Sinne einer Gesamteinbeziehung des kommunalen Bereiches mit Rede- und Antragsrecht, ohne Stimmrecht“, so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, am Freitag gegenüber DNK. Eine lediglich punktuelle Einbeziehung lehne er strikt ab, weil damit „eine sachangemessene Einbettung und Behandlung der kommunalrelevanten Fragestellungen nicht möglich wäre.“

 

t.schmidt(*)derneuekaemmerer(.)de