Der Wetteraukreis halte sich bei der Zuweisung der Flüchtlinge auf die kreisangehörigen Kommunen an die geltenden Gesetze, so dass auch kleinere Gemeinden dazu verpflichtet sind, Flüchtlinge aufzunehmen.
Die Flüchtlingszuweisung ist laut dem Gießener Verwaltungsgericht auch bei kleineren Gemeinden wie Glauburg und Ortenberg rechtmäßig, da sie nur eine kleine Zahl von Flüchtlingen unterbringen müssten und dies auch zu bewältigen sei. Ob die vom Wetteraukreis gezahlte Kostenerstattung von 6,80 Euro pro Flüchtling für die Unterbringungskosten ausreichend ist, spiele bei der Zuweisung keine Rolle. Über die Kostenerstattung sei in einem gesonderten Gerichtsverfahren zu entscheiden, wie es derzeit von der Stadt Bad Vilbel betrieben wird.
Quelle: Der Neue Kämmerer