Im Streit um die Kreisumlage hat die Gemeinde Perlin erneut einen Sieg gegen den Landkreis Nordwestmecklenburg eingefahren. Im Berufungsverfahren hat nun auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald bestätigt, dass die Festsetzung der Umlage für die Gemeinde Perlin im Jahr 2013 nicht rechtmäßig war. Die Gemeinde hatte durch die Festsetzung der Kreisumlage ihr Recht auf finanzielle Mindestausstattung verletzt gesehen. 2013 lag die Höhe der Umlage für Perlin bei gut 43 Prozent.
Im Juli 2016 hatte schon das Verwaltungsgericht (VG) Schwerin als Vorinstanz der Gemeinde Recht gegeben. Der Kreis hätte bei der Festsetzung die Interessen der Gemeinde nicht hinreichend berücksichtigt, befanden die Richter. Landrätin Kerstin Weiss (SPD) hatte gegen die Entscheidung Berufung eingelegt, die nun vor dem OVG scheiterte.
Kreisumlage: Wo ist die Belastungsgrenze?
Anders als von der Landrätin und Beobachtern zuvor erhofft, beschäftigte sich das OVG allerdings nicht im Detail mit der Höhe der Umlage und der Frage, wie viel Geld den Gemeinden für freiwillige Aufgaben bleiben muss. Das VG hatte sich 2016 für mindestens fünf Prozent des Haushaltsvolumens ausgesprochen.
Die Greifswalder Richter wiesen die Revision nun schon aus formellen Gründen ab – sie beanstandeten, dass der Landkreis die Gemeinde vor der Festsetzung nicht angehört habe. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass der Kreis seine Haushaltssatzung 2013 in diesem Jahr rückwirkend angepasst hatte, um Verfahrensfehler zu heilen. Diese Änderung hält das Gericht für unwirksam.
Landkreistag: „Rechtsunsicherheit statt Rechtsfrieden“
Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern zeigte sich nach der Entscheidung enttäuscht. Sie schaffe Rechtsunsicherheit statt Rechtsfrieden, kritisierte Geschäftsführer Matthias Köpp. Dass der Senat die Berufung aus formellen Gründen abgewiesen habe, helfe keinem der Verfahrensbeteiligten weiter. „Für den Landkreis bleibt ungeklärt, ob er inhaltlich richtig gehandelt hat, obwohl der Kreistag die Kreisumlage für 2013 bereits damals beschlossen und 2018 noch einmal in gleicher Höhe bestätigt hat. Die zugesprochene Anhörungspflicht hilft den Gemeinden auch in keinerlei Weise. Der Landkreis hört die Gemeinden ohnehin bereits seit 2017 an, weil sich dieses Erfordernis aus jüngeren Urteilen von einigen Oberverwaltungsgerichten anderer Bundesländer ergeben hat“, sagte Köpp. Er hofft nun darauf, dass das OVG in der noch ausstehenden Urteilsbegründung „kräftig nachlege“. Auch der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern hatte sich zuvor präzise Aussagen zur Belastungsgrenze gewünscht.
Weitere Widersprüche gegen Kreisumlage
Das Urteil könnte dennoch weitreichende Folgen haben: Bereits 2016 hatten nach Informationen örtlicher Zeitungen 14 weitere Gemeinden Widerspruch gegen die Umlage des Landkreises Nordwestmecklenburg eingelegt. Schon kurz nach dem Schweriner Urteil hatte die Landrätin deshalb gewarnt, dass ein endgültiger Erfolg der Klage Perlins die Handlungsfähigkeit des Kreises ernsthaft gefährden könne.
Mit der aktuellen Entscheidung ist das Verfahren allerdings noch nicht zwingend abgeschlossen. Das OVG hat eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.