Die Kommunalaufsicht hat dem Kreis Kaiserslautern die Kreisumlage erhöht. Der Kreis wehrte sich erfolgreich gegen das Land Rheinland-Pfalz.

Die Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern erhalten allein für das Jahr 2016 rund zwei Millionen Euro aus der Kreisumlage vom Landkreis zurück. Dafür hat der Landkreis gestritten. Zuvor hatte die rheinland-pfälzische Kommunalaufsicht den Landkreis per Ersatzvornahme gegen seinen Willen dazu gezwungen, die Kreisumlage zu erhöhen. Jetzt ist ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz rechtskräftig, nach dem diese Erhöhung nicht zulässig ist. Das Land Rheinland-Pfalz strebte diesbezüglich eine Revision an, das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde allerdings ab.

Streit um Kreisumlage eskaliert

Der Streit um die Kreisumlage begann 2016. Damals forderte die rheinland-pfälzische Kommunalaufsicht den Landkreis Kaiserslautern dazu auf, die Kreisumlage von 42,25 auf 43,6 Prozentpunkte anzuheben. Der Landkreis gehört zu den höchstverschuldeten in Deutschland. Mit der Erhöhung der Kreisumlage sollten die kreisangehörigen Kommunen stärker für das Füllen der Finanzlücken zur Kasse gebeten werden.

Allerdings leidet auch ein großer Teil der Gemeinden selbst unter einer strukturellen Unterfinanzierung und einer hohen Verschuldung. Daher sprach sich der Kreistag mit dem Hinweis auf die Handlungsfähigkeit der Kommunen im Kreisgebiet gegen eine Erhöhung der Kreisumlage aus. Der Streit eskalierte, als die Kommunalaufsicht auf dem Weg der Ersatzvornahme die Kreisumlage dennoch auf 44,23 Prozent anhob. Dagegen setzte sich der Landkreis juristisch zur Wehr.

Gemeinden erhalten Kreisumlage vom Kreis zurück

Nachdem zunächst das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße im Juni 2018 der Sichtweise des Landes folgte, bestätigte in zweiter Instanz das Oberverwaltungsgericht in Koblenz die Position des Landkreises. Laut dem Gerichtsurteil wurde die Kreisumlage rechtswidrig festgesetzt. Damit habe das Land unzulässig in die verfassungsrechtlich geschützte finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden eingegriffen.

Mit der Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde des Landes beim Bundesverwaltungsgericht ist das Koblenzer Urteil nun rechtskräftig. Die Gemeinden erhalten die Kreisumlage zurück. „Damit endet ein langer Weg durch die Instanzen für die Kommunen im Landkreis Kaiserslautern mit einem weiteren positiven Klageerfolg“, sagt Landrat Ralf Leßmeister.

Leßmeister: „Mehr kommunale Selbstbestimmung“

Zwar sei das Urteil „nur ein Tropfen auf den heißen Stein“. Schließlich bedeutet es keine zusätzlichen Finanzmittel für den Landkreis und seine Gemeinden, sondern lediglich eine die Gemeinden entlastende Verteilung. Aber: „Unseren Gemeinden ermöglicht dies ein wenig mehr kommunale Selbstbestimmung. Dafür haben wir diese Klage, trotz der eigenen Finanznot des Kreises, für unsere Kommunen geführt“, so Leßmeister.

Gleichwohl befänden sich insbesondere die strukturschwachen Kommunen in Rheinland-Pfalz nach wie vor in einer „desaströsen finanziellen Lage“, sagt Leßmeister. „Nicht zuletzt durch die folgerichtige Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde sehen wir das Land in der Pflicht, im Rahmen des Finanzausgleichs die Schlüsselzuweisungen für verschuldete Kommunen in Rheinland-Pfalz deutlich zu erhöhen und nicht nur horizontal zu verschieben.“

Landkreis kämpft weiter für Kommunalfinanzen

Das Urteil zur Kreisumlage ist nur ein Kapitel im Finanzstreit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landkreis Kaiserslautern. Zuletzt ging der Landkreis im Schulterschluss mit der Stadt Pirmasens gegen den Landesfinanzausgleich vor. Beide Kommunen klagten vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof, der den Landesfinanzausgleich als verfassungswidrig einstufte.

Zudem läuft derzeit eine weitere Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt und des Landkreises vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die fragt nach einer auskömmlichen Finanzausstattung der Kommunen im Spiegel des Grundgesetzes.

a.erb@derneuekaemmerer.de

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