Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat entschieden, dass der Kommunal-Soli mit der NRW-Verfassung vereinbar ist. Die Belastung der Geber-Kommunen bleibe im Rahmen. Die Stadt Monheim will die Zwangsabgabe nun vor das Bundesverfassungsgericht bringen.

Der Kommunal-Soli verstößt nicht gegen die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Münster entschieden. Damit ist die Klage von über 70 Städten und Gemeinden gegen das „Stärkungspaktgesetz Stadtfinanzen“ der Landesregierung gescheitert.

 

Die betroffenen Kommunen, darunter Düsseldorf, Monheim und Ennepetal, wollten nicht länger in den Stärkungspakt einzahlen, mit dem das Land finanzschwachen Kommunen unter die Arme greifen will. In der Zwangsabgabe sahen sie einen Verstoß gegen ihre im Grundgesetz verankerte Finanzhoheit.

Kein Verstoß gegen die Finanzhoheit der Kommunen

Der VGH kam jedoch zum Ergebnis, dass der Soli "ausnahmsweise zulässig" sei. Er habe das Ziel, die kommunale Selbstverwaltung der überschuldeten NRW-Kommunen zu sichern. Allerdings stehe die Solidarumlage durchaus "in einem problematischen Spannungsverhältnis zu dem Grundsatz kommunaler Selbstverantwortung, der das kommunale Selbstverwaltungsrecht und den übergemeindlichen Finanzausgleich" präge, räumte das Gericht in der Urteilsbegründung ein. 

 

Der Städte- und Gemeindebund NRW nahm das Urteil zum Anlass, seine Kritik am Stärkungspakt zu erneuern und ein stärkeres finanzielles Engagement des Landes zu fordern. Dieses habe seinen Beitrag zum Stärkungspakt zurückgefahren – zu Lasten der Kommunen. „In den Jahren 2016 bis 2020 bringt die kommunale Familie knapp 43 Prozent der Gesamtmittel selbst auf“, rechnet Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, vor. „Wenn ein Entlastungsprogramm für die Kommunen so aussieht, dass knapp die Hälfte die Mittel am Ende von den Kommunen selbst getragen wird, liegt aus Sicht der Kommunen eine Fehlkonstruktion vor“, macht Schneider deutlich.

Monheim will weiter kämpfen

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) begrüßte das VGH-Urteil, das für Rechtssicherheit sorge. „Mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen haben wir rechtliches Neuland betreten, um die kommunale Handlungsfähigkeit zu erhalten. Durch zügiges und beherztes Handeln ist es uns gelungen, Kommunen vor akuter Manövrierunfähigkeit zu bewahren. Von einer insgesamt stabilen Finanzlage profitieren alle Kommunen“ sagte er mit Blick auf die Kritik der Geber-Städte und -Gemeinden.

 

Daniel Zimmermann, Bürgermeister der Stadt Monheim, sieht das offenbar anders. Er will in Berufung gehen. "Das Bundesverfassungsgericht wird diese landesgerichtliche Rechtsauffassung korrigieren. Denn: Der Kommunal-Soli ist nur dem Namen nach eine Umlage – faktisch ist er eine Abgabe. Und Abgaben sind im Grundgesetz dezidiert nicht vorgesehen, also unzulässig", sagte er der WAZ. Monheim zahlt pro Jahr 22,6 Millionen Euro in den Stärkungspakt ein – so viel wie keine andere NRW-Kommune.

 

Auch in den "Nehmer-Kommunen" hält nicht jeder die vom Land verordnete Abgabe für den richtigen Ansatz. Wolfgang Thoenes, Erster Beigeordneter von Moers, betonte, dass seine Stadt zwar auf die finanzielle Hilfe aus dem Soli angewiesen sei. "Gleichwohl sind wir mit der Finanzierung des Kommunal-Soli nicht glücklich. Die Regelung treibt einen Keil in die kommunale Familie."

 

Solingens Oberbürgermeister Tim Kurzbach (SPD) wiederum sieht den Bund in der Pflicht. "Es kann nicht sein, dass arme und reiche Kommunen gegeneinander ausgespielt werden." Der Bund sei für die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen verantwortlich. Er habe im vergangenen Jahr einen Milliardenüberschuss eingefahren und müsse nun endlich seiner Gesamtverantwortung gerecht werden.  

 

Lars Martin Klieve, Kämmerer der Stadt Essen, begrüßt die VGH-Entscheidung. "Bislang tragen bereits alle schlüsselzuweisungsberechtigten Kommunen mit rund 190 Mio. Euro pro Jahr zur Finanzierung des Stärkungspaktes Stufe 2 bei. Wenn aber arme Kommunen (durch den Verzicht auf Ihnen sonst zufließende Schlüsselzuweisungen) den ärmsten helfen (und letztere sogar sich selbst), dann ist es nicht einsehbar, dass jene (abundanten) Kommunen, deren Finanzkraft den Finanzbedarf übersteigt, nicht auch zur Finanzierung herangezogen werden. Dabei darf es natürlich nicht leistungsfeindlich zugehen. Den finanzstärkeren Kommunen muss der ganz überwiegende Teil der überschießenden Finanzkraft verbleiben. Mit einer maßvollen Umlage ist dies aber gewährleistet", sagte er DNK. 

 

a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de

 

 

 

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