Der Zensus 2011 hat vor allem große Städte Einwohner gekostet – und auch bare Mittel aus dem Länderfinanzausgleich. Das Verfahren liegt nun zur Prüfung beim Bundesverfassungsgericht. In der mündlichen Verhandlung kamen heute methodische Unsicherheiten auf den Tisch.

Nicht nur Berlin und Hamburg schrumpften bei der Volkszählung im Jahr 2011 spürbar – auch viele andere Städte verloren Einwohner, nachdem das Verfahren für die Volkszählung mit dem sogenannten „Zensus 2011“ geändert worden war. Die Senate der beiden Stadtstaaten wehrten sich mit einem Normenkontrollverfahren gegen das zugrunde liegende Gesetz – am heutigen Dienstag fand die mündliche Verhandlung vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts statt.

 

Berlin und Hamburg greifen mit ihren Anträgen die Methodik des Zensus 2011 an. Das zugrunde liegende Zensusgesetz 2011 weicht von früheren traditionellen Volkszählungen ab und setzt stattdessen auf ein registergestütztes Verfahren: Direkt befragt wurden in diesem Fall nur etwa 10 Prozent der Bevölkerung, im Übrigen wurden für die Berechnung die Daten der Einwohnermeldeämter und anderer Register herangezogen.

Zensus 2011: Berlin beziffert Verlust auf 4,7 Milliarden Euro

Der Zensus ergab nicht nur eine um etwa 1,5 Millionen Personen geringere Gesamtbevölkerung in Deutschland, sondern führte auch zu deutlichen Verschiebungen in der Bevölkerungsrelation der Länder – mit erheblichen Folgen für den Länderfinanzausgleich. So verlor Hamburg auf einen Schlag etwa 82.000 Einwohner, Berlin schrumpfte sogar um 180.000 Personen. Für Berlin heißt das nach eigenen Berechnungen: Satte 4,7 Milliarden Euro weniger beim Länderfinanzausgleich im Zeitraum von 2011 bis 2021. Hamburg hat bei den finalen Abrechnungen für die Ausgleichsjahre 2011 und 2012 insgesamt Mehraufwendungen von 76 Millionen Euro errechnet und erwartet für die Folgejahre einen „strukturellen Zensus-Effekt von jeweils 73 Millionen Euro an Mehraufwendungen beim Länderfinanzausgleich zuzüglich von jeweils 44 Millionen Euro Mindererträgen bei der Umsatzsteuer“.

 

Die Regierungen der beiden Stadtstaaten argumentieren, dass die Regelung der Haushaltsstichprobe gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstoße, außerdem habe der Gesetzgeber „fachstatistische Grundlagen des Stichprobenverfahrens nicht genau genug ermittelt“. Im Ergebnis hätte die Methodik besonders größere Städte und die Stadtstaaten benachteiligt.

Statistisches Bundesamt: Kleine Kommunen „besser weggekommen“

Diesen Vorwurf räumte der Präsident des Statistischen Bundesamts, Dieter Sarreither, einem Bericht der Nachrichtenagentur AFP zufolge bei der heutigen Verhandlung zumindest in Ansätzen ein. Auf kritische Nachfragen habe Sarreither bestätigt, dass kleinere Orte eher „besser weggekommen“ seien als größere Städte.

 

Kritisch äußerte sich demnach auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts: Das damals komplett neue Verfahren habe womöglich zu einem „Münchhauseneffekt“ geführt, da es selbst erzeugte und möglicherweise fehlerhafte Daten selbst überprüft habe. Darin sehe das Gericht „eine gewisse Gefahr“, sagte Andreas Voßkuhle.

Bundesverfassungsgericht: Entscheidung steht noch aus

Das zuständige Bundesinnenministerium verteidigte das Vorgehen während der Verhandlung. Der Zensus 2011 sei „erfolgreich und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“ gewesen, sagte Staatssekretär Klaus Vitt. Die gewählte Methode sei die beste, die zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung gestanden hätte, zudem sei ohnehin immer nur eine Annäherung möglich.

 

Neben dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sind Klagen bei vielen Verwaltungsgerichten anhängig – Ende 2014 waren bereits fast 250 Kommunen vor Gericht gezogen. Diese Verfahren ruhen bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die erst in einigen Monaten erwartet wird. Sollten die Karlsruher Richter sich den Anträgen aus Berlin und Hamburg anschließen, wird diese Entscheidung nicht nur Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich haben, sondern könnte gleichzeitig auch die Zuschnitte der Bundestagswahlkreise beeinflussen.

 

s.nitsche(*)derneuekaemmerer(.)de

 

 

Aktuelle Beiträge