Nehmen die Arbeiten an einer Neuregelung der Grundsteuer endlich Formen an? Diese Frage hat die FDP an die Bundesregierung gerichtet. Die Antwort fällt äußerst dünn aus. Anfang September soll es allerdings Zwischenergebnisse geben.

Nach zwei Sitzungen in Juli und August will die Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 6. September auf der Finanzministerkonferenz über den aktuellen Stand zur Reform der Grundsteuer berichten. Das teilte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion mit. Die Abgeordneten hatten sich sowohl generell nach dem Arbeitsstand der Reformpläne als auch konkret danach erkundigt, ob es bereits eine Verständigung bei der Frage nach dem künftigen Modell der Grundsteuer gegeben habe.

 

In ihren Antworten bleibt die Bundesregierung allerdings äußerst vage. Besonders der hochumstrittenen Modellfrage weicht sie aus. Die Finanzminister der Länder hätten sich darauf verständigt, dass die Abteilungsleiter Organisation der Steuerverwaltung dafür Sorge tragen würden, alle Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen, „um den Vollzug des künftigen Rechts zu gewährleisten“, heißt es lediglich. Auch bleibt offen, zu welchen Zeitpunkt sich die Arbeitsgruppe auf ein bestimmtes Modell festlegen wird. Man werde unabhängig von einem bestimmten Reformmodell mit der Klärung der Umsetzungsschritte beginnen, so die Bundesregierung. Derzeit konzipiere die Arbeitsgruppe „organisatorische und automationstechnische Maßnahmen“. Unabhängig vom zukünftigen Modell müssten aber die Anschriftenbestände aktualisiert und die Verbindungsdatei für die Verknüpfung der zentralen Informationen aus verschiedenen Verwaltungen erstellt werden.

Grundsteuer: Gesetzgebungskompetenz weiter ungeklärt

Auch bei der Frage nach der Gesetzgebungskompetenz für die Neuregelung der Grundsteuer und ihrer Bemessung hält die Regierung sich bedeckt und verweist lediglich auf die allgemeinen Vorschriften zum konkurrierenden Gesetzgebungsrecht. Dieses steht dem Bund bei Steuerfragen nach dem Grundgesetz zu, wenn „die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht“. Ob dies der Fall sei, müsse im Zusammenhang mit der konkreten Ausgestaltung des Reformmodells begründet werden.

 

Die ungeklärte Zuständigkeit ist die wohl kritischste offene Flanke bei den Arbeiten an der Neuregelung. Unter anderem Vertreter des Freistaats Bayern meinen, dass die Grundsteuer Ländersache sein müsse. Bayern und Hamburg hatten sich im Jahr 2016 im Bundesrat gegen ein Reformmodell gestellt, das die übrigen Länder abgesegnet hatten.

 

s.nitsche(*)derneuekaemmerer(.)de

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