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Grundsteuer: Saarland nutzt Länderöffnungsklausel

Bei der Grundsteuerreform hat das Saarland den Kurs geändert. Das kleinste deutsche Flächenland hat beschlossen, nun doch die Länderöffnungsklausel zu nutzen – nachdem Landesfinanzminister Peter Strobel erst im Sommer angekündigt hatte, dem Bundesmodell zu folgen. Allerdings soll kein „grundlegend abweichender Sonderweg beschritten werden“, wie es in der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Europa heißt. Der Landesfinanzminister will demnach trotzdem „weitgehend“ das Bundesmodell umsetzen.

Das Modell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz setze die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in geeigneter Weise um. Dadurch stellt es laut Strobel auch im Saarland die beste Grundlage zur Erhebung der Grundsteuer dar. „Allerdings dürfen wir dabei örtliche Besonderheiten nicht außer Acht lassen“, gibt er zu bedenken. Deswegen habe der Ministerrat auf Strobels Vorschlag beschlossen, die Öffnungsklausel zur Anpassung zu nutzen.

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Landesspezifische Messzahlen bei der Grundsteuer

Der Finanzminister begründet diese mit Proberechnungen, die die Verwaltung in den vergangenen Monaten durchgeführt hat. Konkret soll im Saarland bei der Besteuerung des Grundvermögens eine Differenzierung nach Grundstücksarten vorgenommen werden. Grundlage der Berechnung werden dabei laut Strobel landesspezifische Steuermesszahlen sein. Damit will er die beim Bundesmodell zu erwartenden Mehrbelastungen für bestimmte Grundstücksarten ausgleichen.

„Mit unserem Vorgehen soll das Ziel einer aufkommensneutralen Grundsteuerreform erreicht werden“, sagt Strobel. Gleichzeitig solle aber auch ein ausgeglichenes Belastungsverhältnis zwischen wohnlich und nicht wohnlich genutztem Grundbesitz hergestellt werden. Die Zielsetzung der Reform sei, dass es „möglichst wenige Gewinner und Verlierer geben soll“, erklärt Strobel.

ak.meves(*)derneuekaemmerer(.)de

Info

In der ersten Dezemberwoche hat Bayerns Finanzminister Albert Füracker den Bayerischen Weg bei der Grundsteuer vorgestellt. Ebenfalls von der Öffnungsklausel Gebrauch machen wollen bisher Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Brandenburg, Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Sachsen folgen dagegen dem Bundesmodell.

Mehr zum Thema finden Sie auch auf der DNK-Themenseite Grundsteuer.

Anne-Kathrin Meves ist Redakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Nach dem Studium der Anglistik, Geschichte und Wirtschaftswissenschaften (M.A.) hat sie ein Volontariat beim Deutschen Fachverlag in Frankfurt am Main absolviert. Danach wechselte sie 2011 als Redakteurin zu Frankfurt Business Media, dem FAZ Fachverlag. Zunächst schrieb sie dort für die Magazine „FINANCE“ und „Der Treasurer“. 2018 wechselte sie in das Redaktionsteam von „Der Neue Kämmerer“.