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Mülheimer OB Scholten: Untreue-Vorwürfe sind „haltlos“

Im Zusammenhang mit den gegen ihn gerichteten Untreuevorwürfen geht Mülheims Oberbürgermeister Ulrich Scholten (SPD) in die Offensive. Kurz nach Bekanntwerden eines Gutachtens, das Kämmerer Frank Mendack (SPD) bei externen Wirtschaftsprüfern in Auftrag gegebenen hatte, wiesen der OB und sein Anwalt Thomas Hermes vor Pressevertretern alle darin erhobenen Vorwürfe als haltlos zurück. In einem „Rechtsgutachterlichen Aktenvermerk“, der DNK vorliegt, kommt Hermes zum Ergebnis, „dass es keinen Anfangsverdacht gegenüber Herrn Oberbürgermeister Scholten bezüglich einer unrichtigen Abrechnung gibt, schon gar nicht einen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht.“ Der OB habe nicht gegen Rechtsvorschriften verstoßen, betonte der Anwalt.

 

Die Wirtschaftsprüfer kommen jedoch in ihrem Bericht zum Ergebnis, dass Scholten bei der Abrechnung von Spesen und Reisekosten gegen die Gemeindeordnung wie auch gegen die Gemeindehaushaltsverordnung verstoßen haben könnte. Konkret werfen die Prüfer dem OB vor, dass seine eingereichten Belege „nahezu durchgängig“ keine „erforderlichen Angaben zum nachprüfbaren Nachweis der dienstlichen Veranlassung der Bewirtung“ enthalten.

Zweifel an Rechtmäßigkeit der Aufwendungen

Doch damit nicht genug: Als Oberbürgermeister einer „Nothaushaltskommune“ sei Scholten nicht nur verpflichtet nachzuweisen, dass seine Ausgaben dienstlicher Natur gewesen seien. In der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung müsse das Stadtoberhaupt zudem darauf achten, „dass aus der dienstlichen Tätigkeit heraus nur Aufwendungen entstehen oder Auszahlungen geleistet werden dürfen, zu denen die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind“, schreiben die Prüfer der Märkischen Revision. Vor diesem Hintergrund, so heißt es im Bericht weiter, stelle sich die Frage, ob beispielsweise der rund 970 Euro teure Besuch im Duisburger Zoo nebst Bewirtung diesen Kriterien entspreche.

 

Über seinen Anwalt Thomas Hermes hat Scholten bereits eingeräumt, dass er den dienstlichen Zweck in der Vergangenheit häufig nicht dokumentiert habe. Eine solche Dokumentation sei allerdings auch nicht üblich gewesen und nie verlangt worden, betont Hermes.  Beanstandungen an seiner Vorgehensweise habe es mit Ausnahme „einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsamts“ nie gegeben. Sollte der Rat der Stadt Mülheim oder aber die Bezirksregierung fordern, dass Scholten künftig die Namen der bewirteten Personen wie auch den Anlass des Treffens auf den Belegen notiere, sei er dazu selbstverständlich bereit, betonte Hermes stellvertretend für seinen Mandanten.

Kämmerer spricht von "Wortbruch"

Kämmerer Frank Mendack, der nach Informationen der WAZ von Kollegen auf angebliche Unregelmäßigkeiten bei den Abrechnungen des Oberbürgermeisters aufmerksam gemacht worden war, warf Scholten gegenüber DNK vor, einen „klaren Wortbruch“ begangen zu haben. Eigentlich hatten sich Verwaltung, Rat und OB darauf geeinigt, sich vor der Sitzung des Hauptausschusses an diesem Donnerstag nicht zum Gutachten zu äußern. Doch dann ging Scholten an die Öffentlichkeit.

 

Die CDU-Fraktion wiederum fordert Konsequenzen. Sie hat einen Antrag für die Ratssitzung am 5. Juli gestellt, der unter anderem vorsieht, dass vorerst alle Kreditkarten eingezogen werden, mit denen städtische Mitarbeiter auf Verfügungsmittel der Stadt zugreifen können. Zudem machen sich die Konservativen dafür stark, dass bis auf Weiteres beim Abzeichnen von Spesenabrechnungen das Vier-Augen-Prinzip eingeführt wird. So wolle man sicherstellen, „dass strengste Maßstäbe bei einer sparsamen Verwendung der Verfügungsmittel bei allen Dezernaten angewandt werden und ausreichende Kontrolle auch in diesem Bereich“ stattfinde, heißt es in dem Antrag.