Der Rechtsstreit um dubiose Derivategeschäfte zwischen den Leipziger Wasserwerken und der UBS ist endlich entschieden. Der Supreme Court of London wies den Berufungsantrag der Schweizer Großbank zurück. Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung ist erleichtert

Der Rechtsstreit zwischen den Kommunale Wasserwerke Leipzig (KWL) und der Schweizer Großbank UBS ist endgültig entschieden. Der Supreme Court in London hat den Berufungsantrag seitens der UBS gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurückgewiesen, meldete die Stadt Leipzig am Dienstag. Der Antrag enthalte keine Rechtsfrage von grundsätzlicher, öffentlicher Bedeutung, begründeten die obersten Richter in London ihre Entscheidung. In der Sache sei der Fall bereits in zwei Instanzen verhandelt worden.

Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) zeigte sich in der Mitteilung erleichtert, dass der jahrelange Rechtsstreit nun endgültig entschieden ist: „Uns allen fällt jetzt ein Stein vom Herzen. Leipzig und die Wasserwerke haben auf ganzer Linie gewonnen. Das Urteil stellt unmissverständlich klar, dass auch in der Finanzwelt Recht und Gesetz gelten.“

Derivate-Geschäfte: UBS forderte 350 Millionen Euro

Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung ging es um Collateralised Debt Obligations (CDOs). Diese komplexen, strukturierten Kreditderivate hatte der damalige Geschäftsführer der KWL, Klaus Heininger, in den Jahren 2006 und 2007 an sämtlichen Gremien der Wasserwerke vorbei abgeschlossen. Die UBS wollte Forderungen in Höhe von 350 Millionen Euro gegen die KWL durchsetzen.

Wie DNK berichtete, war bereits in der ersten Instanz der High Court of Justice in London zu dem Ergebnis gekommen, dass UBS keine Zahlungsansprüche gegen KWL geltend machen konnte. Denn die Bank habe sich auf betrügerische Absprachen mit Value Partners, den damaligen Beratern der Leipziger Wasserwerke, eingelassen. Der Court of Appeal kam in der zweiten Instanz im Herbst 2017 ebenfalls zu dem Ergebnis, dass UBS keine Zahlungsansprüche gegen KWL geltend machen könne. 

Der ehemalige KWL-Geschäftsführer Heininger ist schon vor einigen Jahren wegen Untreue, Bestechlichkeit, Bilanzfälschung und Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Unter anderem hatte er im Zusammenhang mit dem Geschäftsabschluss Schmiergelder angenommen. 

 

redaktion(*)derneuekaemmerer(.)de

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