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Sozialhilfe für EU-Bürger: Stadt Hamm klagt in Karlsruhe

Die Stadt Hamm hat nach Informationen des Westfälischen Anzeigers Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Karlsruher Richter sollen klären, ob erwerbsfähige EU-Bürger, die sich seit mehr als einem halben Jahr in Deutschland aufhalten und keine Arbeit gefunden haben, Anspruch auf Sozialhilfe haben.

 

Im konkreten Fall geht es um eine aus Bulgarien stammende Frau, die von März bis Ende Juni 2014 in Hamm gearbeitet hat. Nach dem Verlust ihrer Kurzzeitbeschäftigung erhielt sie bis Ende 2014 Sozialhilfe. Ihren Antrag auf Fortzahlung lehnte das Job-Center der Stadt Hamm ab. Daraufhin ging die Frau vor Gericht. Mit Erfolg: Im August dieses Jahres entschied das Bundessozialgericht in Kassel, dass arbeitssuchende EU-Bürger nicht dauerhaft von allen Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen.

 

Die Stadt Hamm hofft nun, dass ihre Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird.

 

a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de