Hessen fordert eine schnelle Anpassung beim Zinssatz für Steuerforderungen. Das Land hat dazu eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht – Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) beklagt aber fehlenden Rückhalt aus anderen Ländern.

In der Diskussion um den Zinssatz für Steuerforderungen macht Hessen Druck: Das Land setzt sich dafür ein, den Satz von 6 auf 3 Prozent zu halbieren und hat eine entsprechende Gesetzesinitiative vorgelegt. „Seit über 50 Jahren ist an der Höhe der Finanzamtszinsen nichts geändert worden. Angesichts des nun Jahre herrschenden Zinstiefs kann man doch keinem Bürger mehr die vom Finanzamt verlangten Zinsen erklären“, begründet Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) den Vorstoß. Am vergangenen Donnerstag stand die hessische Initiative bereits im Finanzausschuss des Bundesrats auf der Agenda – wurde allerdings ergebnislos vertagt.

 

Schäfer beklagt sich in einer Mitteilung auch über fehlende Rückendeckung der Ländergemeinschaft: „Manche Länder sehen keine Notwendigkeit, etwas an der vor über einem halben Jahrhundert getroffenen Festsetzung der Zinshöhe zu ändern, andere wollen zunächst die Gerichte darüber entscheiden lassen.“

Bundesfinanzhof zweifelt an 6-Prozent-Regel

Die Justiz hat sich in den vergangenen Monaten bereits mehrfach mit der 6-Prozent-Regel beschäftigt. Zuletzt hatte der Bundesfinanzhof klargestellt, dass er die Vorgabe zumindest ab dem Jahr 2015 für verfassungswidrig hält. Wenige Wochen später reagierte das Bundesfinanzministerium: Es setzte die Vollziehung von Zinsbescheiden ab April 2015 aus.

 

Wenn es nach Hessen geht, ist eine Halbierung des Zinssatzes allerdings nur ein erster Schritt. Langfristig brauche man einen „Zinssatz auf Rädern“, der sich parallel zu den Marktentwicklungen bewege, fordert Schäfer. Neben dem Gesetzentwurf habe das Land auch zu diesem Vorschlag eine Entschließung eingereicht. Die hessischen Vorlagen sollen nach aktuellem Stand auf der kommenden Plenarsitzung des Bundesrats am 21. September besprochen werden.

 

s.nitsche(*)derneuekaemmerer(.)de

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