Großer Erfolg für die Kommunen: Das Landgericht München I hat die spekulativen Swap-Verträge der Städte Füssen und Landsberg am Lech für nichtig erklärt. Der jahrelange Streit zwischen den beiden Kommunen und der Bank Hauck & Aufhäuser dürfte damit aber noch nicht endgültig beigelegt sein.

Die spekulativen Swap-Verträge der Städte Füssen und Landsberg am Lech sind nichtig. Das hat das Landgericht München I am heutigen Dienstag festgestellt, bestätigte ein Gerichtssprecher gegenüber DNK. Nach einem jahrelangen Prozess kommt das Ergebnis nicht überraschend; bereits in den vorangegangen mündlichen Verhandlungen hatten die Münchener Richter durchblicken lassen, dass die spekulativen Derivate der beiden Kommunen ihrer Ansicht nach rückabgewickelt werden müssten. 

Kommunen ersparen sich Millionenzahlungen

Für Füssen bedeutet diese Entscheidung im Klartext, dass die beratende Bank Hauck & Aufhäuser der Kommune 3 Millionen Euro zurückzahlen muss. Gleichzeitig wird die Stadt von weiteren Zahlungsverpflichtungen in Höhe von geschätzt 3 Millionen Euro freigestellt. Im Fall der Stadt Landsberg hatte Hauck & Aufhäuser auf eine Zahlung von 5,88 Millionen Euro geklagt, diese Forderung hat das Gericht nun abgewiesen. Diese Zahlen teilte die Kanzlei Roessner mit, die beide Kommunen vertreten hat.

Mit dem Urteil ist eine bisher noch nicht erprobte Taktik aufgegangen: Die Stadt Füssen hatte anders als viele andere Kommunen nicht auf Schadensersatz wegen der Millionenverluste aus den Swap-Geschäften gezielt, sondern versucht, die entsprechenden Verträge juristisch zu vernichten. Denn: Als spekulative Geschäfte hätten die Swap-Verträge eigentlich von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden müssen.

 

Keine Genehmigung der Swaps

Die Stadt hatte die Unterlagen aber seinerzeit dem zuständigen Landratsamt gar nicht vorgelegt – sie hätte sich auf die Beratung der Bank verlassen, die ihr die Gestaltungen als kommunalrechtlich zulässige Zinsoptimierung verkauft hätte, hatte der frühere Füssener Bürgermeister Paul Iacob gegenüber DNK erklärt.

Füssen legte die Verträge dem Landratsamt deshalb nachträglich vor, und die Behörde versagte die Genehmigung erwartungsgemäß. Auch die Stadt Landsberg am Lech, die ebenfalls mit ihren Derivatgeschäften Schiffbruch erlitten hatte, hat sich in der Zwischenzeit Füssens Strategie angeschlossen; auch ihre Aufsichtsbehörde hat die spekulativen Geschäfte nicht gebilligt.

Hauck & Aufhäuser: Standpunkt „kaum tragfähig“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Und dass das Landgericht München I heute das letzte Wort gesprochen hat, ist äußerst unwahrscheinlich. Die Bank Hauck & Aufhäuser hat bereits im Vorfeld deutlich gemacht, was sie vom Standpunkt des Gerichts hält: Dieser sei „kaum tragfähig“ und „zudem unvereinbar mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts München und des Bundesgerichtshofs“. Das Gericht hätte sich außerdem nicht an die Entscheidungen der Landratsämter gebunden sehen dürfen, sondern diese selbstständig überprüfen müssen, hatte eine Sprecherin der Bank nach der letzten mündlichen Verhandlung in diesem Februar mitgeteilt.

s.doebeling(*)derneuekaemmerer(.)de

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