Die juristische Aufarbeitung des WCCB-Skandals geht in die nächste Runde: Der Rat der Bundesstadt Bonn hat nur wenige Tage vor Ablauf der Verjährungsfrist grünes Licht für eine Schadensersatzklage gegen die frühere Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) und vier weitere (ehemalige) Mitarbeiter der Stadt Bonn gegeben. Wie der Bonner General Anzeiger berichtet, hat die Stadtverwaltung die Forderungen „aus Fürsorgegesichtspunkten“ auf eine Million Euro pro Person begrenzt.
Hintergrund der Schadensersatzklagen ist der Skandal um das Bonner Kongresszentrum WCCB. Der Bau des rund 300 Millionen Euro teuren Gebäudes wurde der Stadt Bonn zum Verhängnis, nachdem der WCCB-Investor Man-Ki Kim Insolvenz anmelden musste. In der Folge musste die Stadt Bonn, die sich für den Insolvenzfall zur Übernahme der Darlehenslasten des Investors verpflichtet hatte, hohe Millionenbeträge an die Sparkasse Köln-Bonn als projektfinanzierende Bank entrichten und das Bauprojekt in Eigenregie zu Ende führen. 2013 verurteilte das Landgericht Bonn Kim wegen Betruges zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren.
WCCB-Klage: SPD sieht das Klima vergiftet
Im April hatte das Landgericht (LG) Bonn die Schadenersatzklage der Stadt Bonn gegen Kim abgewiesen. Das LG zeigte sich nicht überzeugt, „dass sämtliche mit der Angelegenheit befassten vertretungsberechtigten Organmitglieder der Stadt zur Zeit des Ratsbeschlusses und den weiteren Verträgen noch einen Irrtum über die Bonität des Investors (…) hatten“. Vor dem Hintergrund, dass die Sparkasse vor der Erteilung der Grundsatzzusage von der Stadt Bonn verlangt habe, "dass diese durch die sogenannte Nebenabrede das Kreditausfallrisiko übernehmen werde, sei für die Stadtverwaltung ersichtlich gewesen, dass die Sparkasse nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Investors ausgegangen und zur Finanzierung des WCCB-Projekts nur unter der Bedingung einer Haftungsübernahme durch die Stadt bereit gewesen sei“, befand das Gericht weiter.
Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung des Landgerichts ließ die Stadt Bonn prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegen (ehemalige) Bedienstete sowie Berater der Stadt Bonn bestehen. Danach sprach sich der Rat dann mit großer Mehrheit dafür aus, den Klageweg zu beschreiten.
In einer gemeinsamen Mitteilung betonten die Ratsfraktionen von CDU, Grünen und FDP, dass es für den Stadtrat vor dem Hintergrund des LG-Urteils geboten gewesen sei, „diese Klagen ohne Ansehen der Person einzureichen“. Der Rat habe die Interessen der Stadt und damit die der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Die SPD hatte gegen die Klage gestimmt, weil dadurch das Klima in der Stadt vergiftet werde.
a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de