Die Stadt Landsberg am Lech wehrt sich im Rechtsstreit um Swap-Verträge gegen das Urteil des OLG München vom Mai. Der Stadtrat hat beschlossen, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Der Rechtsstreit um Swap-Verträge zwischen der Stadt Landsberg am Lech und dem Bankhaus Hauck Aufhäuser Lampe (vormals Hauck & Aufhäuser) geht in die Verlängerung. Nachdem die Stadt nach rund zehnjährigem Rechtsstreit am 23. Mai vor dem Oberlandesgericht München (OLG) eine Niederlage erlitten hatte und zu einer Zahlung von knapp 4,5 Millionen Euro verurteilt worden war, legt sie nun Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein. Das bestätigte die Kanzlei Roessner, die die Stadt Landsberg in dem Verfahren vertritt, auf Nachfrage von DNK.

Demnach habe der Stadtrat der Stadt Landsberg bereits beschlossen, eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) einzureichen. Ein am BGH zugelassener Anwalt sei bereits mit der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde beauftragt. Diese müsse innerhalb der nächsten zwei Monate begründet werden. Wann allerdings mit einer Entscheidung des BGH zu rechnen sei, könne die Kanzlei zum jetzigen Zeitpunkt nicht einschätzen.

Stadt Landsberg kündigte Beschwerde zum BGH an

Zwar hatte das OLG München im Mai eine Revision zum BGH nicht zugelassen. Die Stadt hatte jedoch bereits direkt nach dem Urteil in einer gemeinsamen Mitteilung mit der Kanzlei Roessner auf die Möglichkeit hingewiesen, „mit einer Beschwerde zum Bundesgerichtshof die Zulassung einer Revision zu beantragen“.

In dem Rechtsstreit um abgeschlossene Swap-Verträge hatte der 17. Zivilsenat des OLG München am 23. Mai ein Urteil verkündet, mit dem der Berufung des Bankhauses Hauck Aufhäuser Lampe gegen das Urteil des Landgerichts München I vom April 2021 stattgegeben worden war.

Das zuvor zugunsten der Stadt ausgefallene Urteil des Landgerichts – DNK berichtete – wurde aufgehoben und die Stadt Landsberg zur Zahlung eines Teils von der Bank geforderten Summe verurteilt. Die Zahlungsklage der Bank in Höhe von etwas mehr als 2 Millionen Euro hatte das OLG jedoch abgewiesen.

ak.meves@derneuekaemmerer.de

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Mehr zum Urteil vom 23. Mai lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von Der Neue Kämmerer 2/2022 und weitere Hintergründe auf der DNK-Themenseite Swaps.

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