DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg fordert eine Produktversandsteuer für Onlinehändler. Die Einnahmen sollen in die urbane Infrastruktur fließen.

Um Stadtumbauprojekte und Investitionen in die urbane Infrastruktur zu finanzieren, schlägt der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) eine „Produktversandsteuer“ vor. Onlinehändler sollen diese Steuer entrichten. Die Steuereinnahmen könnten in einen Fonds fließen, der entsprechende Bauvorhaben fördert. Diese Idee brachte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg bei der Bilanzpressekonferenz des kommunalen Spitzenverbands in dieser Woche in Berlin zum Ausdruck. 

Onlinehändler sollen Produktversandsteuer zahlen

Die Produktversandsteuer sollte sich insbesondere an große Onlinehändler richten, die zwar die städtische Infrastruktur für ihre Paketlieferung benutzen, aber selbst keine Gewerbesteuer zahlen. Man wolle zwar „nicht den Onlinehandel beeinträchtigen“, betont Landsberg, erwarte von ihm jedoch einen „vernünftigen Beitrag zur Infrastruktur der Städte“. 

Sowohl städtische Zentren als auch Ortskerne stünden vor einer einschneidenden Transformation. Der Umbau von Städten werde unter anderem nötig aufgrund des Klimawandels und einer entsprechenden baulichen Reaktion darauf. Doch auch der Wandel im Einzelhandel und die Rückläufigkeit des stationären Handels spielten eine wichtige Rolle. Gerade die Coronakrise führe zu einer Zunahme des Onlinehandels. Damit verschärfe sie die Risiken für die lokalen Einzelhändler und die Gefahr, dass Zentren veröden. 

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Keine Produktversandsteuer für lokale Händler

Die Produktversandsteuer soll den Kommunen dagegen neue Finanzspielräume schaffen, um in ihre Infrastrukturen investieren zu können. Die örtlichen Händler soll sie allerdings gerade nicht betreffen – selbst wenn diese ebenfalls mit Kaufangeboten online präsent sind.  

Um die lokalen Geschäftsleute, die ohnehin Gewerbesteuer entrichten, von der Produktversandsteuer zu entlasten, schlägt Landsberg eine Bagatellgrenze vor. Die könnte etwa bei einer Größenordnung von zwischen 15.000 und 20.000 jährlichen Versendungen liegen. Auch könne die Produktversandsteuer mit der Gewerbesteuer verrechnet werden, regt Landsberg an.  

a.erb(*)derneuekaemmerer(.)de

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