Mehrere Verbände klagen in Baden-Württemberg gegen die reformierte Grundsteuer. Sie halten das neue Grundsteuergesetz für verfassungswidrig.

Eine Allianz mehrerer Verbände geht in Baden-Württemberg gegen die neue Grundsteuer vor. Wie der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, die Verbände Haus & Grund Württemberg, Haus & Grund Baden und der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg mitteilten, haben sie am vergangenen Donnerstag eine Klage gegen einen konkreten Grundsteuerwertbescheid eingereicht.

Die landeseigene Finanzverwaltung solle nun „bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Musterklage alle Grundsteuerwertbescheide nur vorläufig erlassen“, fordern die Kläger in einer gemeinsamen Erklärung. Durch die Klage sollten „grundsätzliche Fragestellungen zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetzes geklärt werden“, hieß es weiter.

Bescheide ohne bekannte Hebesätze?

In erster Linie gehe es den Verbänden um drei Aspekte, erklärt Eike Möller, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, gegenüber dieser Redaktion: Erstens die Frage, ob Grundsteuerwertbescheide überhaupt auf den 1. Januar 2022 erlassen werden könnten, ohne dass die Hebesätze der Kommunen bekannt seien, „da der Grundsatz der Vorhersehbarkeit der Abgabenlast verletzt ist“.

Zweitens könnte das gesamte Landesgrundsteuergesetz verfassungswidrig sein, da es keine Gebäudekomponenten berücksichtigt. Und schließlich stelle sich die Frage, ob in Baden-Württemberg das Äquivalenzprinzip verletzt sei, da die Anzahl der Wohneinheiten pro Grundstück gleichgültig sei.

Modifiziertes Bodenwertmodell für Grundsteuer

Baden-Württemberg hatte als erstes Bundesland ein eigenes Grundsteuermodell beschlossen. Im November 2020 verabschiedete die schwarz-grüne Landesregierung einen Gesetzesentwurf für ein „modifiziertes Bodenwertmodell“, das mit einer Kombination von Grundstücksfläche und Bodenrichtwert arbeitet.

Mit ihrer Kritik stehen die baden-württembergischen Verbände nicht allein da. Auch der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof hatte das dortige Modell kürzlich in einem Interview als verfassungswidrig eingestuft – ebenso wie übrigens auch das Bundesmodell. Bereits im Frühjahr 2021 hatte es in Baden-Württemberg schon einmal eine Verfassungsklage gegen das neue Grundsteuergesetz gegeben, die der Verfassungsgerichtshof allerdings nicht zur Entscheidung angenommen hatte.

s.doebeling@derneuekaemmerer.de

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