Bayern macht bei der Grundsteuer von der selbst erkämpften Länderöffnungsklausel Gebrauch. Ab 2025 soll es im Freistaat eine wertunabhängige Grundsteuer geben. „Wir halten Wort – die bayerische Einfach-Grundsteuer kommt!“, heißt es in der Pressemitteilung des Bayerischen Finanzministeriums vom Dienstag. „Wir setzen ein starkes Signal für alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen wie auch für unsere Kommunen!,“ so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. Denn letztendlich würden die Kommunen auf der Basis der ermittelten Bemessungsgrundlage über die endgültige Höhe der Grundsteuer entscheiden.
„Ein wertabhängiges Modell, wie vom Bund vorgeschlagen, führt bei steigenden Grundstückspreisen zu regelmäßigen, automatischen Steuererhöhungen ‚durch die Hintertür‘“, sagte Füracker in der Mitteilung weiter. Das Bundesmodell von Finanzminister Olaf Scholz bewertet er zudem als „unnötig bürokratisch“. Es erfordere alle sieben Jahre eine Neubewertung sämtlicher Immobilien. Mit steigenden Preisen würden daher automatisch auch die Steuern steigen.
Wertunabhängige Grundsteuer in Bayern
Beim bayerischen Modell werden die Flächen hingegen mit wertunabhängigen Äquivalenzzahlen angesetzt. Diese betragen für Grundstücksflächen 0,04 Euro pro Quadratmeter und für Gebäudeflächen 0,5 Euro pro Quadratmeter. Für Wohnflächen gibt es einen Abschlag, ebenso für Gebäude mit sozialem Wohnungsbau und Denkmäler. Die Bemessungsgrundlage wird einmalig zum Stichtag 1. Januar 2022 festgestellt. Sie muss nur angepasst werden, wenn sich die Flächen oder die Gebäudenutzung ändert.
Zuletzt hatte sich Brandenburg für das Bundesmodell bei der Grundsteuer entschieden – DNK berichtete – und ist damit Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Sachsen gefolgt. Eigene Wege hatten bislang neben Bayern auch Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen angekündigt.
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