Ein Fast-Food-Unternehmer klagt erfolgreich gegen die Tübinger Verpackungssteuer. Die Stadt könnte nun vors Bundesverwaltungsgericht ziehen.

Die Tübinger Verpackungssteuer droht vor Gericht zu scheitern. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat die Verpackungssteuersatzung der Stadt für unwirksam erklärt. Die Urteilsbegründung folgt. Der Stadt steht es allerdings noch frei, beim Bundesverwaltungsgericht in Revision zu gehen.

Gemeinderat diskutiert über Fortsetzung des Rechtsstreits

Oberbürgermeister Boris Palmer stellt in Aussicht, dass sich der Gemeinderat mit der Frage beschäftigen wird, ob die Stadt den Rechtsweg vor dem Bundesverwaltungsgericht beschreitet. Als erste deutsche Stadt hatte Tübingen zum Januar eine solche kommunale Steuer erhoben. Damit besteuert die Stadt Einwegverpackungen, -geschirre und -bestecke. Gegen die Verpackungssteuer hatte der Franchisenehmer einer Fast-Food-Kette geklagt.

Die Verpackungssteuer gilt so lange, bis das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs rechtskräftig ist. Auf die Stadt habe sie bislang positive Effekte gehabt, meint Palmer. „Wir haben gezeigt, dass die Steuer in der Praxis funktioniert. Überall in Tübingen breitet sich Mehrweg aus, die Stadt wird sauberer, die große Mehrheit der Menschen ist zufrieden.“

Demgegenüber sei bundesweit der Trend zur Wegwerfkultur ungebrochen. Insofern sei das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs eine „Enttäuschung“, meint Palmer. „Für den Umwelt- und Klimaschutz, aber auch für das Gemeinwesen insgesamt ist es ein Problem, wenn neue Wege verbaut und gute Lösungen verboten sind.“

a.erb@derneuekaemmerer.de

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