Allgemeine Information

„Der Neue Kämmerer – Zeitung für öffentliches Haushalts-, Immobilien-, Beteiligungs- und Prozessmanagement“ erscheint viermal im Jahr. Das Jahresabonnement kostet 24,- Euro (Jahresabonnement Ausland 40,- Euro). Mitarbeiter des öffentlichen Sektors können die Zeitung „Der Neue Kämmerer“ kostenlos abonnieren.

Der Weg zum DNK-Abo

„Der Neue Kämmerer“ kann nur online über die Internetpräsenz (www.derneuekaemmerer.de) abonniert werden. Für Finanzentscheider des öffentlichen Sektors ist das Abonnement kostenlos. Alle anderen Interessenten (Berater, Intermediäre, Finanzdienstleister, Dienstleister und Interessenten) können das Abonnement gegen eine Gebühr von 24 Euro p.a. käuflich erwerben.

Tragen Sie Ihre Daten vollständig und gewissenhaft im Abonnement-Bereich in die entsprechende Onlinemaske ein. Nach dem Abschicken werden Ihre Daten in einer Datenbank gespeichert. Die Speicherung der Daten dient ausschließlich der Zuordnung der Abonnenten, dem Versand der Zeitung „Der Neue Kämmerer“ sowie zur gelegentlichen Zusendung von Produktinformationen aus dem Neuer-Kämmerer-Netzwerk. Wir geben die Daten unter keinen Umständen an Dritte weiter.

Zahlungsweise

Zahlende Abonnenten können den Abobetrag entweder per Rechnung oder Bankeinzug begleichen. Geben Sie bitte bei der Bestellung an, welche Zahlungsweise Sie bevorzugen. Entscheiden Sie sich für den Bankeinzug, dann fordern Sie bitte ein SEPA-Lastschriftmandat bei unserem Abonnentenservice an. Änderungen Ihrer Kontodaten teilen Sie dem Abonnentenservice bitte ebenfalls schriftlich mit.

Abonnement verlängern

Bei allen zahlenden Abonnenten verlängert sich das Abonnement, wenn es nicht zwei Monate vor Ablauf des einjährigen Bezugszeitraums schriftlich gekündigt wird, automatisch um ein Jahr.

Abonnement abbestellen

Kostenlos belieferte Abonnenten können das Abonnement jederzeit abbestellen. Loggen Sie sich dazu in Ihr Profil ein und bestätigen Sie die Option „Abonnement abbestellen“ oder schreiben Sie eine Mail an aboservice@derneuekaemmerer.de.
„Der Neue Kämmerer“ wird Ihnen dann nicht mehr zugestellt.

Zahlende Abonnenten können Ihr Abonnement zwei Monate vor Ablauf des einjährigen Bezugszeitraums schriftlich kündigen.