Worum geht es im Webinar?

Mit drohenden Verlusten aus Zinsswapverträgen sorgen zahlreiche Kommunen seit Jahren für Furore. Doch der Gang vor Gericht ist kein Selbstläufer. Bei zahlreichen Etappensiegen ist der Weg durch die weiteren Instanzen abzuwarten. Auch könnte der Schuss im Einzelfall nach hinten losgehen: Immerhin hat im Juli 2013 erstmals ein deutsches Gericht bestimmte Swapverträge als sittenwidrig eingestuft, dabei sieht es auch die Kämmerer in der Verantwortung. Nun herrscht die Angst vor strafrechtlicher Verfolgung.

Welche Chancen und Risiken sind für die betroffenen Kämmerer mit dem Gang vor Gericht verbunden? Wann sollte beziehungsweise wann muss ein Kämmerer gegen die Verträge vorgehen? Diskutieren Sie diese und weitere Fragen im Online-Webinar unter anderem mit Frank Gensler, Kämmerer der Stadt Neuss am Rhein, sowie Gerhart R. Baum, Bundesminister a.D., und Prof. Dr. Julius F. Reiter, beide Rechtsanwälte der Kanzlei Baum Reiter & Collegen.

Wir brauchen Ihre Einwilligung

Dieser Inhalt wird von d2gs01n9dr4t3o.cloudfront.net bereit gestellt. Wenn Sie den Inhalt aktivieren, werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt.

Akzeptieren

Passend zum Videomitschnitt können Sie hier den Foliensatz herunterladen.

DOWNLOAD (PDF)

Inhalt des Webinars

Einst wurden die Swapgeschäfte als Mittel zur Zinsoptimierung und Zinssicherung beworben, um die Kommunen bei der sparsamen Haushaltsführung zu unterstützen. Als die Verluste eintraten, dominierten Schlagzeilen wie „Kämmerer hat Millionen verzockt“, „Kommune verspekuliert sich“ die Schlagzeilen. Doch während die Kämmerer öffentlich an den Pranger gestellt werden, haben sie in vielen Fällen die Rechtsprechung hinter sich. Zahlreiche Kommunen konnten die Rückabwicklung ihrer Swapverträge erstreiten oder günstige Vergleiche erzielen. Als Vorlage dient ein bahnbrechendes Urteil vom März 2011, in dem der Bundesgerichtshof die Deutsche Bank zu einer Schadenersatzzahlung an einen Mittelständler aufgrund eines Beratungsverschuldens verurteilt hat.

Referenten

Frank Gensler, Stadtkämmerer

Frank Gensler ist seit 2003 Stadtkämmerer und seit 2009 Erster Beigeordneter der nordrhein-westfälischen Stadt Neuss. Die 150.000-Einwohner-Stadt am Rhein hat einen jahrelangen Rechtsstreit um verlustreiche Zinsswapgeschäfte hinter sich, die der städtische Entwässerungsbetrieb mit der Deutschen Bank abgeschlossen hat. Die Auseinandersetzung endete mit einem Vergleich, der weitgehend zugunsten der Stadt ausfiel. Nach dem Jurastudium in Bochum war Gensler Referatsleiter im sachsen-anhaltinischen Finanzministerium. Nach jahrelanger Tätigkeit als stellvertretender Leiter des Rechtsamtes der Stadt Recklinghausen war der 52-Jährige als Referent für Europapolitik beim nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebund tätig. 1996 wurde Gensler Rechtsdezernent und Beigeordneter der Stadt Marl. Dort war er von 2001 bis 2003 Erster Beigeordneter, bevor er nach Neuss wechselte.