Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer beschlossen. Gemeinden sollen künftig statt 200 mindestens 280 Prozent ansetzen. So wolle die Bundesregierung verhindern, dass Unternehmen ihren Sitz nur zum Schein dahin verlegen, wo die Steuer besonders gering ist, erläutert Finanzminister Lars Klingbeil in einer Pressemitteilung. Mit diesem Schritt sorge man für mehr Steuergerechtigkeit, betont der SPD-Politiker. Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die geplante Änderung jährlich rund 200 Millionen Euro mehr in die kommunalen Kassen fließen.
Union und SPD setzen mit dem Vorstoß um, was bereits im Koalitionsvertrag angekündigt worden war. Niedrige Mindesthebesätze hätten zu „kommunalen Steuersatzgefällen“ geführt, heißt es dort. Man wolle „mit allen zur Verfügung stehenden administrativen Maßnahmen“ solche „Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen“ verhindern.
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen. Laut der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) lag der bundesweite durchschnittliche Hebesatz im vergangenen Jahr bei 438 Prozent. Die regionalen Differenzen sind dabei groß: Der niedrigste Hebesatz betrug im vergangenen Jahr 200 Prozent, der höchste 700 Prozent.
Ariane Mohl ist Redakteurin im Public Sektor des F.A.Z.-Fachverlags. Für die Plattform #stadtvonmorgen schreibt sie über die Energiewende in den Städten und Gemeinden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Digitalisierung. Die Politikwissenschaftlerin arbeitet seit rund 20 Jahren als Journalistin. Vier Jahre lang war sie als Redakteurin für den Neuen Kämmerer tätig. Nach fünf Jahren bei der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) ist sie seit Juli 2025 wieder für den F.A.Z.-Fachverlag im Einsatz.

