Die Grundsteuermesszahlen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke in Berlin sind verfassungsgemäß. Das hat das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg Mitte Januar entschieden (Az. 3 K 3156/25). Das Land Berlin nutzt das Bundesmodell für die neue Berechnung der Grundsteuer, war vor Inkrafttreten der Reform im vergangenen Jahr aber bei den Messzahlen von einer Vorgabe des Bundes abgewichen: Das Land hat die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke auf 0,45 Promille angehoben. Damit liegt sie deutlich über dem Wert von 0,34 Promille, den das Bundesmodell für Nichtwohngrundstücke vorschlägt. Bei den Wohngrundstücken ist Berlin bei der Empfehlung von 0,31 Promille geblieben.
Grundsteuer: Höhere Messzahlen für Nichtwohngrundstücke zulässig
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