Eine Prämisse stand nach dem historischen Grundsteuerurteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 über allem: Auf keinen Fall dürften die Reformarbeiten sich derart in die Länge ziehen, dass die Kommunen zum Stichtag im Januar 2025 ohne eine Rechtsgrundlage für die Erhebung der wichtigsten kommunalen Steuer dastehen. Nun sind es nicht die Reformarbeiten, sondern die ersten Urteile zur Neuberechnung, die die Erhebung der Grundsteuer vielerorts auf eine unsichere Grundlage stellen: Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat am 4. Dezember die Grundsteuersatzungen der Städte Bochum, Dortmund, Essen und Gelsenkirchen teilweise für nichtig erklärt. Alle vier Städte haben mit der Grundsteuerreform gesplittete Hebesätze eingeführt: niedrigere Sätze für Wohngrundstücke, höhere für gewerblich genutzte Immobilien, um private Eigentümer nicht über Gebühr zu belasten im Vergleich zur Situation vor der Reform.
Hebesatzsplitting: Veranlagen auf eigenes Risiko
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