Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt die Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Grundsteuergesetzes. In zwei Verfahren hat der BFH in dieser Woche entschieden, dass er die Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg (LGrStG BW) zur Bewertung von Grundstücken, die im Rahmen der Berechnung der Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 herangezogen werden, nicht für verfassungswidrig hält.
BFH: Grundsteuer in Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
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