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„Trügerische Sicherheit“

Land auf, Land ab entlastet die aktuelle Niedrigzinsphase die kommunalen Haushalte. Doch variabel verzinste Darlehen könnten Kommunen in Liquiditätsengpässe bringen. Darauf weist der Bundesverband öffentlicher Zinssteuerung (BVÖZ) in einer aktuellen Fachinformationen (2/2016) hin.

 

Der Grund ist, dass Banken Darlehen mit veränderlichen Zinssätzen ohne feste Laufzeit jederzeit unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen können. „Dass eine Bank ein Interesse haben könnte, ein Darlehen mit Nullverzinsung oder gar Negativverzinsung zu kündigen, ist nicht von der Hand zu weisen“, heißt in der dieser Redaktion vorliegenden Fachinformation.

 

(Hinweis der Redaktion: In der ursprünglichen Artikelversion hieß es: Der Grund ist, dass Banken laut Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Darlehen mit veränderlichen Zinssätzen jederzeit unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen können. Auf einen Hinweis aus der Leserschaft wurde dies in Rücksprache mit dem BVÖZ korrigiert. Der BVÖZ hat auch seine Fachinformation inzwischen angepasst.)

 

BVÖZ-Vorstandsmitglied Heinz Reich kommentiert gegenüber DNK: „Viele Kämmerer wiegen sich aktuell in trügerischer Sicherheit.“ Zwar hätten die meisten Kommunen das Zinsänderungsrisiko der variablen Darlehen über Payer Swaps abgesichert, das Liquiditätsrisiko hätten aber viele nicht im Blick.

Weitere Risiken

Hinzu kommt, dass sich die eigentlich als Sicherungsinstrument abgeschlossenen Zinsswaps bei negativen Zinsen plötzlich als riskant entpuppen. Denn zahlt eine Bank die sich aus dem variablen Darlehen ergebenden negativen Zinsen nicht aus, muss die Kommune den negativen Zins zusätzlich zu dem im Sicherungsinstrument festgelegen festen Zinssatz  zahlen. Damit hat die Kommune ein nach oben ungedecktes Zinsänderungsrisiko in den Büchern.

 

Bei einem aktuell bei -0,21 Prozent liegenden 3-Monats-Euribor sind die Beträge zwar nach wie vor überschaubar. Gleichwohl. Derzeit kann niemand voraussagen, wie sich die Zinsen in den kommenden Jahren entwickeln werden. Noch vor einem Jahr hielten viele Experten einen negativen 3-Monats-Euribor für unwahrscheinlich. Ende April 2015 rutschte der für viele Kommunalkredite maßgebliche Referenzzins dann zum ersten Mal in den negativen Bereich, damals noch mit -0,001 Prozent.

 

Auch weißt der BÖVZ noch auf ein weiteres Problem hin: Da die Sicherungsfunktion des Microhedges zum Teil versage, könne ein Wirtschaftsprüfer die Sicherungsbeziehung und Bewertungseinheit für die Zukunft in Frage stellen.

 

Angesichts dieser Problemstellungen empfiehlt der BVÖZ die Zinsrisiken nicht einzeln, sondern über einen Portfoliohedge abzusichern. Dies sei zum einen wirtschaftlicher. Zum anderen würden die sich aus der Niedrigzinsphase ergebenen Probleme und Risiken im Rahmen eines „fundierten Risikosteuerungskonzeptes“ ausgeschlossen.

 

Hinweis: Die DNK-Redaktion wurde von mehreren Lesern darauf hingewiesen, dass der Bundesverband öffentlicher Zinssteuerung (BVÖZ) in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Dienstleister Magral AG steht und daher ein vertriebliches Interesse an dem Thema Portfolio-Hedge habe.

 

k.schlueter(*)derneuekaemmerer(.)de