OB Geisel begründet seine Forderung mit dem überplanmäßigen Gewinn, den die Sparkasse Düsseldorf im Jahr 2014 erzielt hat: Dieser übertraf mit 132 Millionen Euro die erwarteten 70 Millionen Euro bei Weitem. Wesentlicher Grund für den außerplanmäßigen Gewinn war die Veräußerung einer Immobilienfirma. Gegenüber der Rheinischen Post sagte Geisel: „Die Stadtsparkasse hat einen exorbitanten Gewinn gemacht und liegt bei der Absicherung signifikant über Plan. Sie ist objektiv absolut ausschüttungsfähig.“ Im Sparkassengesetz stünde, so Geisel weiter, dass Überschüsse ausgeschüttet werden, soweit sie nicht für die Rücklagen erforderlich sind. Da sie dies nicht seien, müssten sie an die Stadt als Träger ausgeschüttet werden.
Medienberichten zufolge hat Geisel inzwischen Rückendeckung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bekommen. Wie die Internetzeitung „Report D“ schrieb, hat die Bankenaufsicht gegenüber dem als Sparkassenaufsicht fungierenden Finanzministerium NRW bestätigt, dass die Sparkasse Düsseldorf die Eigenkapitalanforderungen unter Basel III schon jetzt erfüllen würde. Die Sparkasse wollte dies wiederum nicht bestätigen. Ein Sprecher sagte gegenüber DNK, dass es sich hier nur um eine „Interpretation des Oberbürgermeisters“ handeln würde.
Am kommenden Freitag muss der Verwaltungsrat über die Ausschüttungsfrage entscheiden. Sollte der Verwaltungsrat sich jedoch gegen den Oberbürgermeister stellen und eine Ausschüttung in der geforderten Höhe verweigern, könnte das Ganze ein juristisches Nachspiel haben: Laut Medienberichten will Geisel in diesem Fall den gesamten Jahresabschluss als rechtswidrig beanstanden.
Im nächsten Schritt müsste dann die Sparkassenaufsicht über die Ausschüttungsfrage entscheiden. Wenn sich eine der beiden Streitparteien nicht mit der Entscheidung der Aufsicht anfreunden kann, dürften sich Sparkasse und Stadt vor dem Verwaltungsgericht wiedertreffen.
So unschön dies wäre: Für die Oberbürgermeister und Kämmerer zahlreicher anderer Städte, die voller Neid auf die thesaurierten Gewinne ihrer Sparkassen blicken, könnte ein solcher Prozess viel Rechtssicherheit schaffen (vgl. DNK Juli 2012).
k.schlueter@derneuekaemmerer.de