Grundsteuermodell aus Baden-Württemberg vor Bundesverfassungsgericht

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Das Grundsteuermodell des Landes Baden-Württemberg liegt nun zur Prüfung beim Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter bekommen damit zwei Sachverhalte aus Baden-Württemberg auf den Tisch, die der Bundesfinanzhof (BFH) im Mai als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft hatte. Kläger waren die Eigentümerin eines Zweifamilienhauses aus Karlsruhe und ein Ehepaar aus Stuttgart, das Eigentümerin eines Einfamilienhauses ist. In beiden Verfahren hatten die Kläger versucht, niedrigere Bodenrichtwerte zu erstreiten als von der Finanzverwaltung festgesetzt.

BFH: Grenzen der Typisierung eingehalten

Bei dem in Baden-Württemberg geltenden modifizierte Bodenwertmodell ergibt sich die Höhe der Grundsteuer allein aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Der BFH hatte in seinen Entscheidungen klagestellt, dass die reine Anknüpfung an den Wert von Grund und Boden – unabhängig von der Beschaffenheit der darauf stehenden Gebäude – verfassungsrechtlich unbedenklich sei. Der Gesetzgeber habe mit diesen Vorgaben im Landesrecht nicht die Grenzen zulässiger Typisierung überschritten.

Gegen diese Entscheidungen haben die Kläger nun Verfassungsbeschwerden zum Bundesverfassungsgericht eingelegt. Unterstützt werden sie dabei – wie schon im Verfahren vor dem BFH – von einer Verbändeallianz aus Haus & Grund Baden, Haus & Grund Württemberg, Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg und dem Verband Wohneigentum Baden-Württemberg. Laut einer gemeinsamen Mitteilung der Verbände sind die Beschwerden dort nun unter den Aktenzeichen 1 BvR 1977/26 und 1 BvR 2005/26 anhängig.

Bodenrichtwerte weiter im Fokus

„Es wird zu klären sein, ob es verfassungsgemäß ist, wenn der Grundsteuerwert neben der Grundstücksfläche alleine auf den ungeprüft vom Finanzamt zu übernehmenden Bodenrichtwerten ohne Berücksichtigung der Bebauung basiert“, heißt es in der Mitteilung. Deshalb müsse das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob diese „die Mindestanforderungen an eine für eine gleichmäßige Besteuerung erforderliche Qualität aufweisen und als Maßstab für die Besteuerung geeignet sind“.

s.doebeling@derneuekaemmerer.de

Dr. Sarah Döbeling

Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.