Die Bundesregierung hat Anfang August einen Entwurf für eine Vergaberechtsreform verabschiedet. Unter anderem möchte sie den Grundsatz der losweisen Vergabe lockern. Was nach der lange geforderten Vereinfachung klingt, entpuppt sich bei genauer Betrachtung aber als eng begrenzte Ausnahme.
Vergaberecht: Bundesrat will Kommunen stärker entlasten
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