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Verwaltungsgericht billigt kommunale Frauenquote

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Frauenquote für kommunale Aufsichtsräte bestätigt. Sie sei nicht nur auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes anwendbar, sondern auch auf Gemeinderäte, die ehrenamtlich tätig sind, stellten die Richter laut der Tageszeitung Die Welt fest.

 

Peter Empen, der Bürgervorsteher der nordfriesischen Stadt Husum, hatte Klage eingereicht, weil Bürgermeister Uwe Schmitz die vom Rat beschlossene Neubesetzung des Aufsichtsrates der Tourismus und Stadtmarketing GmbH abgelehnt hatte. Schmitz beharrte auf der Einhaltung der Frauenquote, Empen wiederum verteidigte die Nicht-Einhaltung der im Landesgleichstellungsgesetz geregelten Vorgabe mit dem Verweis auf die Souveränität des Rates. Wenn in den dort vertretenen Parteien keine geeigneten Frauen zur Verfügung stünden, müsse es möglich sein, von der Quoten-Vorgabe abzuweichen. Schließlich müsse die Besetzung des Aufsichtsrates die Kräfte im Rat abbilden.

 

Das sah das Gericht jedoch anders und wies die Klage ab. Der Kläger will nun gemeinsam mit seinem Anwalt prüfen, ob er Berufung einlegt.

 

a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de