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FG Köln hält Grundsteuer nach Bundesmodell für rechtmäßig

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Die neue Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell ist nicht zu beanstanden. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln in einem Urteil am 19. September klargestellt (Az.: 4 K 2189/23). Das neue Bewertungsrecht begegne „keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“, teilt das Gericht mit.

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