In Deutschland gibt es über 1.800 Krankenhäuser, davon sind über 500 Häuser in öffentlicher Trägerschaft. Und die Lage vieler Kliniken ist prekär: Mehr als die Hälfte erzielte zuletzt einen Jahresverlust. Und einige Krankenhäuser fanden sich im roten Bereich mit erhöhter Insolvenzgefahr wieder. Laut den Zahlen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gehen für das Jahr 2024 sogar 79 Prozent der Krankenhäuser von einem negativen Jahresergebnis aus. Zwei Drittel der Häuser erwarten für 2025, dass sich ihre wirtschaftliche Situation weiter verschlechtert.
Durch das verabschiedete Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz wird die Krankenhausfinanzierung auf neue Füße gestellt. Ein zentrales Instrument der Krankenhausreform ist die Einführung von Leistungsgruppen ab 2027, die spezifische Anforderungen für bestimmte medizinische Leistungen definieren. Krankenhäuser müssen diese beantragen und nachweisen, dass sie die erforderlichen Qualitätsstandards erfüllen. Vorhaltepauschalen werden zum Teil die Finanzierung über die Fallpauschalen ergänzen. Zuletzt gab es viel Kritik an der Krankenhausreform, und mit dem jetzt geplanten Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) der neuen Regierung sollen die Bundesländer mehr Zeit bekommen, um die Reform umzusetzen.
Kommunale Kliniken müssen handeln
Geschäftsführer müssen die Kliniken allerdings schon jetzt für die Zukunft aufstellen. Für viele Häuser besteht aktuell ein erheblicher Restrukturierungsbedarf. Hinzu kommt, dass sie derzeit nicht wissen, ob sie in der zukünftigen Krankenhausplanung berücksichtigt und, wenn ja, welche Leistungsgruppen ihnen zugeteilt werden. Es besteht das Risiko, dass Krankenhäuser in eine finanzielle Schieflage geraten, die eine Insolvenz zur Folge haben könnte. Da nicht nur die eingetretene Zahlungsunfähigkeit, sondern auch die insolvenzrechtliche Überschuldung zu einer Insolvenzantragspflicht führen, stehen die Geschäftsleiter vor einem Dilemma. Sie müssen fortlaufend die Durchfinanzierung für die nächsten zwölf Monate sicherstellen, gegebenenfalls durch Einfordern beim Gesellschafter. Ist die Durchfinanzierung der nächsten zwölf Monate nicht gesichert ist (negative Fortführungsprognose), dann ist ein Vermögensvergleich zu Liquidationswerten vorzunehmen, der fast immer zum Ergebnis einer Unterdeckung führt. Außerdem ist zu beachten: Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, haften die Vorstände und Geschäftsführer – verkürzt gesagt – für alle ab dem Zeitpunkt des Insolvenzeintritts getätigten Auszahlungen mit nur wenigen Ausnahmen. Aufsichtsräte sind bei Verletzung von Aufsichtspflichten ebenfalls haftbar.
Um diesem Risiko aus dem Weg zu gehen, kann ein Eigenverwaltungsverfahren eine sinnvolle Handlungsoption sein. Es bietet kommunalen Kliniken einen großen Werkzeugkoffer an Sanierungsoptionen. Und dies bereits frühzeitig – bis zu 24 Monate vor dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Die Eigenverwaltung ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren zum Erhalt von Unternehmen. Während des Verfahrens behält die Geschäftsführung die Kontrolle über das Unternehmen, während ein Sachwalter die Interessen der Gläubiger wahrt. Zusammen mit Restrukturierungsexperten lassen sich Sanierungsmaßnahmen planen und umsetzen. Ein sogenannter Insolvenzplan ist so aufzustellen, dass die Ergebnisse für die Gläubiger besser sind als bei den Alternativen wie z. B. einer Schließung.
Fazit
Krankenhäuser müssen ihre Strukturen anpassen und sich zukunftsfähig ausrichten. Ist die Finanzierung insbesondere der nächsten zwölf Monate nicht gesichert, ist ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung im Vergleich zu einem normalen Insolvenzverfahren eine Option, um ein Krankenhaus zu sanieren und für die Zukunft aufzustellen.
Autor
Torsten Gutmann
Rechtsanwalt und Diplom-Kaufmann
Managing Partner der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Hannover
Dr. Maximilian Pluta
Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann und Steuerberater
Geschäftsführer der PLUTA Management GmbH und
Managing Partner der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, München

