Die Finanzlage der nordrhein-westfälischen Kommunen hat sich 2024 und 2025 weiter verschärft. Das Jahresergebnis zeigt 6,8 Milliarden Euro Unterdeckung. Die Kassenstatistik der ersten Quartale 2025 bestätigt eine anhaltende schwierige Finanzlage. Personal-, Sach- und Sozialausgaben steigen überproportional, und vor allem Sozialtransfers verstärken den Druck. Die Kosten für die Eingliederungshilfe sind von 3 Milliarden Euro (2010) auf 7,2 Milliarden Euro (2024) angestiegen – ein Plus von 13 Prozent allein im vergangenen Jahr. Bei der Kinder- und Jugendhilfe lagen die NRW-Ausgaben 2022 bereits bei 14,1 Milliarden Euro; bundesweit stiegen die kommunalen Ausgaben 2024 nochmals um 17 Prozent.
Die Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung bleiben ein Risiko. Die kommunalen Schulden der Kernhaushalte in NRW sind 2024 auf 55,4 Milliarden Euro gestiegen, mit Zuwächsen sowohl bei Liquiditäts- als auch bei Investitionskrediten. Das Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen, das für eine anteilige Entlastung überplanmäßiger Kassenkredite sorgt, verhindert nicht das Entstehen neuer Haushaltsdefizite.
Hinzu treten gesetzliche Anforderungen mit unmittelbaren Haushaltsauswirkungen. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung startet stufenweise im Schuljahr 2026/27 und erzeugt erhebliche Flächen-, Personal- und Betriebskosten. Die kommunale Wärmeplanung ist terminiert – für Großstädte bis zum 30. Juni 2026, für übrige Kommunen bis zum 30. Juni 2028. Beide Themen verschieben Investitionsprioritäten und schlagen sich in Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie der Bilanz nieder.
Einzelberichte genügen nicht
Pflichtdokumente liefern detaillierte Informationen, ordnen sie aber selten systematisch im Zeitverlauf und gegenüber vergleichbaren Kommunen ein. Ohne belastbare Referenzwerte bleibt unklar, ob Defizite temporär oder strukturell sind, ob Liquiditätsrisiken aus Einmaleffekten stammen oder auf dauerhafte Schieflagen hindeuten, und wie Investitionsprogramme über Jahre auf Ergebnis, Liquidität und Verschuldung wirken. Ein Benchmarking adressiert diese Lücke, indem es die heterogene Datenlage auf entscheidungsrelevante Fragestellungen verdichtet, in NRW-Peer-Groups einordnet und als konsistentes Lagebild aufbereitet.
Die Methodik gliedert sich in vier Bausteine. Zunächst erfolgen die Datensammlung und Abgrenzung. Die Daten werden auf Vollständigkeit sowie auf Einmal- und Sondereffekte hin geprüft. Es folgt die Analyse der Finanz- und Schuldenlage. Anschließend richtet sich der Blick auf Investitionen und Gebührenhaushalte. Das Investitionsprogramm wird strukturiert und hinsichtlich seiner Wirkpfade bewertet. Gebührenhaushalte werden auf Kostendeckungsgrade und Erneuerungszyklen geprüft. Abschließend erfolgen Vergleich und Visualisierung: Die Ergebnisse werden in NRW-Referenzbandbreiten und Quartilen dargestellt und so aufbereitet, dass Abweichungen im Zeitverlauf und gegenüber Peers als konsistentes Lagebild erkennbar sind.
Vom Datensatz zum Lagebild
Die Ergebnisunterlagen bieten Vergleichsbandbreiten je Kennzahl mit Quartilseinordnung, zeigen Abweichungen sowohl im eigenen Zeitverlauf als auch gegenüber den Peer-Groups und markieren Frühindikatoren für Ergebnis- und Liquiditätsrisiken. Für die Finanzlage werden die wesentlichen Größen NKF-konform abgebildet. Für das Investitionsprogramm wird ein strukturiertes Backlog entwickelt, das Pflicht- und Kernvorhaben unterscheidet, Zieltermine ausweist und die grobe Finanzierungswirkung aufzeigt. Eine Sensitivitätsanalyse macht transparent, wie Zinsänderungen, Kostensteigerungen oder ertragsseitige Verschiebungen durchschlagen. So kommen Kommunen von einem reinen Datenbild zu einem klaren Lagebild, aus dem sich Handlungsbedarfe und -optionen ableiten lassen.
Von Transparenz zu Priorisierung
Der fachliche Mehrwert liegt in der Verbindung aus harmonisierten Daten, Vergleichbarkeit im NRW-Kontext und konsequenter Entscheidungsorientierung. Die Verdichtung macht Trends und Risikofaktoren sichtbar, die in Einzelzahlen verborgen bleiben, was gezielte Fragen aufwirft. Beispiel: Ist vorrangig die laufende Finanzierung zu stabilisieren oder steht die Investitionsfähigkeit im Vordergrund?
Die Zusammenführung in einem konsistenten Befund fördert ein gemeinsames Steuerungsverständnis zwischen Finanzdezernat, Fachbereichen und Politik. Standardisierte Darstellung, klare Definitionen und dokumentierte Annahmen reduzieren Abstimmungsaufwände, erleichtern die Erstellung entscheidungsreifer Vorlagen und erhöhen die Verlässlichkeit in den Gremien.
Vom Befund zur Umsetzung
Die Haushaltsanalyse versetzt die Verantwortlichen in die Lage, fokussiert zu handeln und markiert den Startpunkt für konkrete Arbeitspakete. Auf dieser Basis lassen sich konkrete Maßnahmen aufsetzen: von der Priorisierung des Investitionsrückstaus über die Anpassung von Gebührenkalkulationen bis hin zu Konsolidierungsprogrammen, die auch gegenüber der Kommunalaufsicht belastbar sind. Entscheidend ist, dass die Ergebnisse so dokumentiert sind, dass sie unmittelbar in Maßnahmen-, Finanz- und Umsetzungscontrolling überführt werden können. So entsteht eine tragfähige Basis für stabile Beschlüsse, eine realistische Finanzstrategie und eine Investitionsplanung, die Ergebnis-, Liquiditäts- und Verschuldungswirkungen gemeinsam denkt.
Info
Andreas Jürgens ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner der BDO AG, Dr. Hannes Oberschmid ist Partner der BDO Austria.
Dieser Gastbeitrag ist zuerst in der aktuellen Ausgabe von Der Neue Kämmerer 1/2026 erschienen.
