Personalgestellung: § 2b UStG als Umsatzsteuerfalle

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Der Fachkräftemangel ist längst in den kommunalen Verwaltungen angekommen. Offene Stellen bleiben unbesetzt, Spezialwissen ist knapp und die Aufgaben werden nicht weniger. Die Folge: Kommunen arbeiten enger zusammen, teilen Personal oder unterstützen sich gegenseitig mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Was aus organisatorischer Sicht sinnvoll und oftmals alternativlos erscheint, kann umsatzsteuerlich aber erhebliche Folgen haben.

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