Seit Juli gilt ein neues Stiftungsrecht. Die Reform bringt einige bedeutende Veränderungen für Stiftungen mit sich. Stiftungen haben nun die Möglichkeit, ihr Vermögen in Grundstockvermögen und sonstiges Vermögen aufzuteilen.
Transparenz im Fokus: öffentliches Stiftungsregister
Die Stiftungssatzung kann zudem einen zeitweiligen Verbrauch von Teilen des Grundstockvermögens erlauben, unter der Bedingung, dass das Vermögen später wieder aufgefüllt wird. Außerdem können Stiftungen ab sofort Gewinne aus dem Grundstockvermögen für die Erfüllung ihrer Zwecke verwenden, ohne das Grundstockvermögen selbst zu erhöhen.
Mit der Reform führt der Gesetzgeber ab 2026 zudem ein öffentliches Stiftungsregister ein, das elektronisch beim Bundesamt der Justiz geführt wird.
Haftungserleichterungen für Vorstände
Neben der Vermögensverwaltung und den Registrierungspflichten betrifft die Reform auch die Organhaftung. Ehrenamtliche Vorstände können von Haftungserleichterungen profitieren, wenn die Satzung dies vorsieht. Eine neue Regelung, die aus dem Recht der Aktiengesellschaften inspiriert ist, ist die Aufnahme der sogenannten „Business Judgement Rule“. Sie billigt den Vorständen einen unternehmerischen Entscheidungsspielraum zu, der nicht gerichtlich überprüfbar ist.
Ebenfalls wird festgelegt, dass Stiftungen ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben müssen, um einer zwangsweisen Auflösung vorzubeugen. Die Reform betrifft schließlich auch Verbrauchsstiftungen: Diese müssen bereits bei ihrer Gründung in der Satzung festlegen, wie das Stiftungsvermögen innerhalb der geplanten Lebensdauer bis zur vollständigen Verwendung aufgebraucht wird.
Dr. Sarah Döbeling ist gemeinsam mit Vanessa Wilke Chefredakteurin der Zeitung „Der Neue Kämmerer“. Sarah Döbeling hat Rechtswissenschaften in Kiel studiert und zu einem konzernrechtlichen Thema promoviert. Im Anschluss an ihr Volontariat bei der F.A.Z. BUSINESS MEDIA GmbH war sie bis 2015 Redakteurin des Magazins „FINANCE“ und verantwortete zudem redaktionell die Bereiche Recht und Compliance innerhalb von F.A.Z. BUSINESS MEDIA. Nach weiteren Stationen beim Deutschen Fachverlag und in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei kehrte Sarah Döbeling im September 2017 in die F.A.Z.-Verlagsgruppe zurück und leitet seitdem die Redaktion der Zeitung „Der Neue Kämmerer“.

