Alle staatlichen Ebenen müssten „entschieden und konzertiert handeln“, um die aktuellen Krisen, voran die Energiekrise, zu bewältigen. Die Kommunen spielten bei der Krisenbewältigung mit ihrer Nähe zu den Menschen vor Ort eine „herausragende Rolle“. Dies sagte Luise Hölscher, Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, gestern auf dem 18. Deutschen Kämmerertag in Berlin. Den Kommunen signalisierte Hölscher – insbesondere in Sachen Altschulden – die Hilfsbereitschaft des Bundes. Gleichwohl zeigte sie Grenzen seines finanziellen Engagements auf und wies auf die Verantwortung der Bundesländer hin.
Energiekrise beim Kämmerertag im Fokus
Der Deutsche Kämmerertag fand in der Hauptstadtrepräsentanz der Telekom statt. Rund 300 Teilnehmer tauschten sich dabei über Themen, die die kommunalen Finanzverwaltungen beschäftigen, aus. Dafür gilt der Kämmerertag als Leitveranstaltung. Inhaltlich standen die Auswirkungen aktueller Krisen wie der Energiekrise auf die kommunalen Haushalte im Fokus.
In diesem Zusammenhang gelte es, strukturelle Schäden für Wirtschaft und Gesellschaft zu verhindern und gute Lebensverhältnisse aufrechtzuerhalten, sagte Hölscher. Darauf zielten etwa die Entlastungspakete des Bundes ab. Die allgemeinen Preissteigerungen sowie die steigenden Preise für Energie setzten nicht zuletzt öffentliche – auch kommunale – Haushalte unter Druck. Es sei zu befürchten, dass dadurch etwa Einschränkungen bei kommunalen Leistungen hinzunehmen seien, warnte Hölscher.
Bund bereit zum „Trialog“ über Kommunalfinanzen
Durchaus seien auch Zukunftsinvestitionen etwa in den Bereichen Bildung, Digitalisierung oder Klimaschutz gefährdet – gleichwohl sei es gerade jetzt standortpolitisch geboten, diese nicht zu vernachlässigen. Um die Herausforderungen gesamtstaatlich zu bewältigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu gewährleisten, seien die föderalen Finanzbeziehungen „ein ganz wichtiger Baustein“, so Hölscher.
In diesem Tenor verwies sie unter anderem auf das Engagement des Bundes für die Kommunen beim Kampf gegen die Coronapandemie in Milliardenhöhe. Der Bund kompensierte etwa Gewerbesteuerausfälle. Mit weiteren, neuen finanziellen Zusagen an die Kommunen wolle sie sich jedoch „zurückhalten“. Vielmehr gelte es, die „Länder in die Finanzverantwortung für ihre Kommunen zu nehmen“. Der Bund bringe sich gerne in einen entsprechenden „Trialog“ ein.
Die Einkommensstruktur von Kommunen verbessern
Aus Sicht des Bundes komme es finanzpolitisch nun auf eine klare Prioritätensetzung an. Dabei sei festzustellen, dass die relative Finanzlage zwischen Bund, Ländern und Kommunen „aus dem Gleichgewicht geraten“ sei. Es müsse wieder „stärker auf eine ausgewogene Balance der Belastungen zwischen Bund und Ländern geachtet werden“, meinte Hölscher. Das Finanzierungsdefizit des Bundes sei ungleich höher als das der anderen staatlichen Ebenen. Die Kommunen verzeichneten in Summe 2021 sogar einen Finanzierungsüberschuss in Höhe von rund 4,6 Milliarden Euro.
Die Erwartung, dass der Bund mit massiven Finanzhilfen an die Kommunen einspringe, ließe sich mit Blick auf seine Haushaltssituation nicht erfüllen. Hier seien die Länder, die finanziell besser als der Bund dastünden, gefragt. Hölscher: „Deutschland braucht handlungsfähige Kommunen.“ Wenn von ihm auch keine neuen Finanzpakete zu erwarten seien, setze sich der Bund ausdrücklich für stabile Kommunalfinanzen ein. Das könne ebenfalls darin liegen, die Einnahmestruktur von Kommunen zu verbessern und krisenresilienter aufzustellen. „Hierüber sollten Bund, Länder und Kommunen gemeinsam nachdenken.“
Grundgesetzänderung als Hürde für Altschuldenlösung
Indes bekannte sich Hölscher zu einer möglichen Altschuldenlösung. „Wir sind und bleiben bereit, uns an einer Entschuldung der Kommunen zu beteiligen, die sich nicht aus eigener Kraft von ihren Schulden befreien können.“ Hinsichtlich steigender Zinsen sei es diesbezüglich notwendig, zu „einer raschen Einigung zu kommen“. Die Lösung müsse nachhaltig sein: „Für den Bund kann es einen solchen Schritt nur einmal geben.“ Zudem müssten die Länder langfristig „eine aufgabengerechte Finanzierung der Kommunen garantieren“.
Allerdings, und das birgt für das Vorhaben Unsicherheiten: Bundestag und Bundesrat müssten im Sinne einer Grundgesetzänderung mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen. Derweil könne es Kompensationszahlungen an Länder, die nicht oder weniger vom Altschuldenproblem betroffen sind, im Sinne einer „Zustimmungsprämie“ nicht geben, unterstrich die Staatssekretärin.